Verwertung Papier, Pappe und Kartonage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung Papier, Pappe und Kartonage
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage
Es wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 die Verwertung (Umschlagen, Sortieren, Bereitstellen, Vermarkten) von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der kommunalen Sammlung neu vergeben. Der Vertrag enthält eine jährliche Verlängerungsoption.
Die Stadt Detmold ist für die Verwertung der eingesammelten PPK-Mengen im gesamten Stadtgebiet Detmold zuständig. Das betrifft sowohl die kommunalen PPK-Mengen (zeitlich unbegrenzt), als auch den Verpackungsanteil am PPK. Der Auftragnehmer (AN) benennt einen Umschlagplatz auf dem Stadtgebiet Detmold an dem die PPK-Mengen durch den AG angeliefert werden können.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit der Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (§ 56 KrWG) oder qualitativ vergleichbar nach DIN oder ISO-Norm zertifiziertes Entsorgungsunternehmen vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Folgende Nachweise zur Eignung sind von den Bietern mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (falls vorhanden)
- EU_Eignungsleihe Unterauftrag Sonstige Unterlage (falls vorhanden)
- EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (falls vorhanden)
- 523 Sanktionen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYDRB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.