Rahmenvertrag für Baugrunduntersuchungen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2022-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Baugrunduntersuchungen 2022-2025
Baugrund- und Altlastenuntersuchungen einschließlich der baubegleitenden Kontrollen sowie die jeweiligen Auswertungs- und Beratungsleistungen bei Baumaßnahmen des Auftraggebers.
Stadtgebiet Düsseldorf
Während der Vertragslaufzeit wird ein aus Einzelabrufen aufsummiertes Auftragsvolumen von 1.318.000 Euro brutto erwartet. Das Auftragsvolumen soll gleichmäßig auf bis zu 4 Rahmenvertragspartner verteilt werden. Rahmenvertrag über 36 Monate, beginnend ca September 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des verantwortlichen Gutachters als staatlich anerkannter Sachverständiger für Erd- und Grundbau sowie Geotechnik.
Sofern erfoderlich, ausgefüllte Vordrucke ZV 3-5 (Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer).
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio Euro pro Schadenfall und Person und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 2.500.000 Mio Euro pro Schadenfall. Der Nachweis über das Bestehen einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber durch Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises bereits mit der Angebotsabgabe zu bestätigen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Auftragsende bestehen. Liegt eine Versicherung in der geforderten Höhe nicht vor, ist eine Bestätigung der Versicherung beizufügen, welche bescheinigt, dass im Auftragsfall mit dem Auftragnehmer eine Versicherung in der entsprechenden Höhe abgeschlossen wird. Eventuell entstehende Mehrkosten für eine Anpassung der Versicherungssummen sind vom Bieter bei Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Referenzliste des Bieters über vergleichbare erbrachte Leistungen im Kanal- und Spezialtiefbau für Erd- und Grundbau sowie Abfallentsorgung einschließlich der Angabe der Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers inkl. Telefonnummer.
Das Formblatt Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ab Jahr 2025
Es sind nur die Angaben zum Auf-/ oder Abgebot auf den Seiten 1 und 2 des Leistungsverzeichnisses ausfüllen.
Die preisliche Wertung der Angebote erfolgt ausschließlich aufgrund der dort eingetragenen Angaben.
Preisangaben sind nicht erforderlich, Änderungen an den vorgegebenen Preisen oder den Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.