DLR Standort Ulm - Technikum 6 – Generalplanerleistungen, Lph 2-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av197520
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av197520
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av197520
Abschnitt II: Gegenstand
DLR Standort Ulm - Technikum 6 – Generalplanerleistungen, Lph 2-9
Das DLR hat im Jahr 2020/21 am Standort in Ulm auf dem Oberen Eselsberg Sience-Park II, Wilhelm-Runge-Str. 11 einen Gebäudekomplex von der Daimler AG übernommen.
Der Gebäudekomplex besteht aus verschiedenen Gebäuden, darunter das Technikum 6 - Laborhalle.
Im Technikum 6 soll auf einer Nettofläche von ca. 1.000 m² klimatisierte Labore (Reinraumqualität) mit einer stabilen Temperaturführung hergestellt werden.
Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden auf 4.490.000 € netto geschätzt.
Terminlich ist ein Baubeginn im September 2023 und eine Inbetriebnahme im Oktober 2024 gewünscht.
Es sind Generalplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich allesamt auf die Leistungsphasen 2-9 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengr. 1-8 inkl. Labor- u. Medientechnik gem. §§ 53 ff. HOAI (Federführung),
— Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Oberen Eselsberg
Sience-Park II
Wilhelm-Runge-Str. 11
89081 Ulm
Das DLR hat im Jahr 2020/21 am Standort in Ulm auf dem Oberen Eselsberg Sience-Park II, Wilhelm-Runge-Str. 11 einen Gebäudekomplex von der Daimler AG übernommen.
Der Gebäudekomplex besteht aus verschiedenen Gebäuden, darunter das Technikum 6 - Laborhalle.
Das Gebäude ist 30 Jahre alt. Der Allgemeinzustand der betrieblichen Anlagen ist in einem guten Zustand. Die Wartungsintervalle wurden von Daimler AG bisher alle eingehalten und ausgeführt. Die Halle des Technikum 6 hat eine Grundfläche von ca. 1.800 m² bei einem Achsraster von 7,2 m und einer Raumhöhe von ca. 7,6 m. Zirka die Hälfte der o.g. Grundfläche ist mit einer Stahlbühne überbaut. Der Brandschutz wird mittels üblichen Brandwänden und einer flächendeckenden Sprinkleranlage mit Anschluss an eine Brandmeldeanlage gewährleistet. Die vorhandene Lüftungstechnik im Technikum 6 besteht aus 2 baugleichen Zuluftgeräten mit einer Luftkapazität von je 32.000 m²/h. Die Raumkonditionierung beträgt 21 +/- 2° C. Die Abluftkapazität besteht aus 4 separaten Abluftanlagen mit einem Gesamtvolumen von ca. 71.000 m³/h.
Im Technikum 6 soll auf einer Nettofläche von ca. 1.000 m² Klimatisierte Labore mit einer stabilen Temperaturführung hergestellt werden:
• Temperaturkonstanz 21 (20°) +/- 0,5 K (7Tage/24h)
• Stabile Raumluftfeuchte 35% und 45% bei Schwankung +/- 5%
• Inkl. der Infrastruktur zur Laserlabortechnik (Argon, Stickstoff, Wasserstoff, - im Einzelfall Methan, Fluor -, Druckluft, Starkstrom, Normalstrom, USV, Datenleitungen)
• Ausbau Wand, Decke in Reinraumqualität mit ableitfähigem Fußbodenbelag
Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden auf 4.490.000 € netto geschätzt und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 300 490.000 €
- KG 400 4.000.000 €
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Okt 2022
- Baubeginn: September 2023
- Fertigstellung/Inbetriebnahme: Oktober 2024
Es sind Generalplanungsleistungen unter der Federführung des Fachplaners technische Ausrüstung stufenweise zu beauftragen, die sich allesamt auf die Leistungsphasen 2-9 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 inkl. Labor- und Medientechnik gemäß §§ 53 ff. HOAI
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung jeweils die vor genannten Leistungen stufenweise zu beauftragen.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen
abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind ein grobes Erschließungskonzept sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
1. Erklärung über den durchschnittl. Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2019-2021) (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 1,0 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Pkte.);
— < 1,0 Mio. €/a & ≥ 0,8 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Pkte.);
— < 0,8 Mio. €/a & ≥ 0,6 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Pkte.);
— < 0,6 Mio. €/a & ≥ 0,4 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Pkte.);
— < 0,4 Mio. €/a & ≥ 0,2 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Pkt.);
— < 0,2 Mio. €/a (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Pkte.).
2. Angabe der durchschnittl. Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (2019-2021) für das gesamte Büro des
Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst .Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) –
Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (kurz Gesamt-MA) (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Pkte.);
— < 10 & ≥ 8 Gesamt-MA (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Pkte.);
— < 8 & ≥ 6 Gesamt-MA (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Pkte.);
— < 6 & ≥ 4 Gesamt-MA (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Pkte.);
— < 4 & ≥ 2 Gesamt-MA (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Pkt.);
— < 2 Gesamt-MA (Ø über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Pkte.).
3. Darstellung von max. 6 Referenzprojekten in insg. 6 Referenzklassen aus den letzten 5 Jahren von 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung
des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Referenzen sind anzugeben, für die jeweils max. 15 Pkte. zu erreichen waren:
— Referenzkl. 1 - Generalplanung
— Referenzkl. 2 - Objektplanung Gebäude u. Innenräume
— Referenzkl. 3 - Tragwerksplanung
— Referenzkl. 4 - Techn. Ausrüstung, Anl.gr. 1, 2, 3, 8
— Referenzkl. 5 - Techn. Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5, 6
— Referenzkl. 6 - Techn. Ausrüstung, Anl.gr. 7
Eine Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes in mehreren Referenzklassen ist zulässig.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen erfüllt sein:
— ob Generalplanungsleitungen d. h. mind. Leistungen d. Objektplanung Gebäude und Innenräume, d. Tragwerksplanung und d. Technischen Ausrüstung erbracht wurden (Mindestanfordungen Referenzklasse 1)
— ob es sich um eine Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahme handelt (alle Referenzklassen),
— ob es sich um ein öffentl. gefördertes Projekt handelt, das unter Berücksichtigung öffentl.Vergabevorschriften abgewickelt wurde bzw. um ein Projekt für einen öffentl. AG (Referenzklassen 1, 2, 4, 5)
— ob es sich um ein Forschungs- und/oder Laborgebäude bzw. ein vergleichbar komplexes Gebäude mit Forschungs- und/oder Labornutzungen handelt (Referenzklasse 2, 4, 5, 6)
— ob es sich um ein Gebäude mit hoher Anforderung an die Klimatisierung (konkret: Reinraumqualität) handelt (Referenzklasse 6)
— ob durch den Bewerber vergleichb. Leistungen im Hinblick auf die Anlagengruppe(n) erbracht wurden - für die jew. Referenzklasse 4, 5, 6 ( sh. Vergabeunterlage C)
— ob es sich um ein Projekt in vergleichbarer Größenordnung handelt - für die jew. Referenzklasse ( sh. Vergabeunterlage C)
— ob durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 gem. HOAI (für Referezklasse 3) bzw. 2-8 gem. HOAI (für allen anderen Referenzklassen) erbracht wurden.
— ob der derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes mind. die Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen ist (alle Referenzklassen)
Eine detaillierte Übersicht zu den Referenzanforderungen inkl. Darstellung der jeweiligen Unterkriterien ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Beauftragungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß HOAI;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6+7 gemäß HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß HOAI;
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß HOAI.
— Besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten.
Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Tragwerksplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
5d) Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwArbG),
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen
bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem die Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
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Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers
zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit
zwingend zum Ausschluss führt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019-2021) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft.
Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen,
wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 u. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in
den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform.
Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).