Begleitung der Prozessdigitalisierung im GB Zulassung & Sicherstellung der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2022/06-0029_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung der Prozessdigitalisierung im GB Zulassung & Sicherstellung der KVBW
Beratungsleistungen im Rahmen der Begleitung des Digitalisierungsvorhabens des Geschäftsbereichs Zulassung und Sicherstellung der KVBW
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen
Beratung zur Digitalisierung aller relevanten Prozesse im Geschäftsbereich Zulassung und Sicherstellung der KVBW mit folgenden Leistungsinhalten:
- Bestandsaufnahme aller wesentlichen Prozesse
- Festlegungen zur Vorgehensweise
- Priorisierung und Festlegen von Pilotprozessen
- Erarbeitung optimierter Soll-Prozesse
- Erarbeitung eines Lösungskonzeptes für die digitale Abbildung
- Begleitung der Umsetzung
Die Abrechnung der oben genannten Inhalte erfolgt auf Tagessatzbasis nach jeder abgeschlossenen Phase, entsprechend dem nachfolgenden Mengengerüst:
Mindestmenge: 30 Personentage
Geschätzte Menge: 80 Personentage
Maximale Menge: 200 Personentage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gem. Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BG müssen außerdem nachweisen, dass die auf die Mittel des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1. bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
2.) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
3.) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4.) ggf. Nachunternehmererklärung
5.) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Folgende Erklärungen sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr von min. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr.
zu 2.) mindestens die genannten Deckungssummen
1.) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
2.) min. zwei Referenzen über ein Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer.
Als vergleichbar gilt ein Projekt, wenn der Auftrag in einer Organisationseinheit mit min. 50 Mitarbeitenden (beim Referenzgeber) erbracht wurde und dabei die Aufnahme von Prozessen, die Erarbeitung und Darstellung von Sollprozessen unter Berücksichtigung von Digitalisierungspotentialen und die Projektsteuerung bei der Digitalisierung der Prozesse durchgeführt wurde.
zu 2.) min. zwei Referenzen mit den oben genannten Anforderungen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Um die Prozesse im Bereich der Zulassung von Ärzt*innen in Baden Württemberg (u.a. Genehmigungs-, Nachbesetzungsverfahren) zu beschleunigen und demzufolge eine adäquate ärztliche Versorgung im Land sicherzustellen, unterliegt das Projekt zur Digitalisierung der Geschäftsprozess im diesem Bereich einem engen Zeitplan. Um die Umsetzung des Gesamtprojektes gewährleisten zu können, muss der Vertrag über die Beratungsleistung am 01.10.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskunftsersuchen und Bieterfagen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 01.08.2022, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV. 2.2), elektronisch mit einfacher, fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YYRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/