Objektplanung gem. §33 ff HOAI, Erweiterung und Sanierung Grundschule Buggingen Referenznummer der Bekanntmachung: GBUGG-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buggingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79426
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buggingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alea-real.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung gem. §33 ff HOAI, Erweiterung und Sanierung Grundschule Buggingen
Objektplanung gem. §34 HOAI ff. Erweiterung und Sanierung Grundschule Buggingen
Das 1956 erbaute und 1986 erweiterte Schulgebäude (klar gegliederter 2 geschossiger Baukörper, Massivbau, unterkellert mit Satteldach und Ziegeleindeckung) soll zunächst erweitert werden. Anschließend soll das Bestandsgebäude saniert werden. Für die Erweiterung ist ein Neubau als Anbau auf dem bestehenden Grundstück vorgesehen. Insgesamt soll eine neue Mensa, Aula, 5 Klassenzimmer so wie weitere für den Schulbetrieb notwendigen Räumlichkeiten hergestellt werden. Im Zuge der Sanierung soll das Bestandsgebäude gedämmt, Fenster, Türen und Sonnenschutz erneuert werden, die Sanitärräume saniert, Heizkörper erneuert, die Elektroinstallation erneuert und eine Lüftungsanlage sowie eine PV-Anlage nachgerüstet werden. Es ist ferner aktuell noch offen ob ein Hort zusätzlich realisiert werden soll. Das Projekt
umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.750.000 € netto (KG 300 - 700). In einer Vorplanung wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Der aktuelle Stand der Planung liegt dem Verfahren als Anlage_09 bei und soll fortgeführt werden. Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.
Gemeinde Buggingen
Hauptstraße 31
79426 Buggingen
Deutschland
Leistungsphasen 2 bis 9 gem §34 HOAI
Besondere Leistungen:
- Vorgezogene Detaillierte Kostenberechnung für den Förderantrag in Leistungsphase 3
- Planung der Anordnung der Möblierung in Leistungsphase 3
- Skizzieren und Ausschreibung der Außenanlagen, die Außenanlagenplanung soll durch das Ausführende Unternehmen erfolgen.
Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen in Form einer Vorplanung erbracht. Diese wird den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt werden und ist Basis der weiteren Planung. Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
- Stufe 1: LPH 2 bis 3
- Stufe 2: LPH 4
- Stufe 3: LPH 5 bis 7
- Stufe 4: LPH 8
- Stufe 5: LPH 9
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller Stufen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.
Die Auswahl der drei bis fünf Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter
den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und
Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die Auswahlkriterien stellen sich wie folgt dar:
1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 50 Punkte
1.1 Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation "Architekt" / "Ingenieur" in den letzten drei
Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
bis 2 Personen = 0 Punkte
2 Personen = 20 Punkte
Ab 3 Personen = 30 Punkte
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung,
voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Keine technischen Fachkräfte / unvollständige Angabe = 0 Punkte
Vollständige Angabe = 20 Punkte
2 Fachliche Eignung, Referenzen, max. 150 Punkte
Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75
Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen
die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
2.1 Referenzprojekt 1 (max. 1 Projekt, max. 60 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen (bei erreichen 20 P.):
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400
Ab 1,25 Mio € netto = 4 Punkte
Ab 1,50 Mio € netto = 8 Punkte
Ab 1,75 Mio € netto = 12 Punkte
Ab 2,00 Mio € netto = 16 Punkte
Ab 2,25 Mio € netto = 20 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Innerhalb der letzten 10 Jahre = 4 Punkte
Innerhalb der letzten 8 Jahre = 8 Punkte
Innerhalb der letzten 6 Jahre = 12 Punkte
Innerhalb der letzten 4 Jahre = 16 Punkte
Innerhalb der letzten 2 Jahre = 20 Punkte
2.2 Referenzprojekt 2 (max. 1 Projekt, max. 60 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen (bei erreichen 20 P):
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400
Ab 1,25 Mio € netto = 4 Punkte
Ab 1,50 Mio € netto = 8 Punkte
Ab 1,75 Mio € netto = 12 Punkte
Ab 2,00 Mio € netto = 16 Punkte
Ab 2,25 Mio € netto = 20 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Innerhalb der letzten 10 Jahre = 4 Punkte
Innerhalb der letzten 8 Jahre = 8 Punkte
Innerhalb der letzten 6 Jahre = 12 Punkte
Innerhalb der letzten 4 Jahre = 16 Punkte
Innerhalb der letzten 2 Jahre = 20 Punkte
2.3 Referenzprojekt 3 (max. 1 Projekt, max. 30 Punkte)
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.13, vor 01.08.22, bei welchem
erfolgreich Fördermittel beantragt wurden. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
Keine Erfahrung mit Fördermitteln = 0 Punkte
Erfahrung mit Fördermitteln = 20 Punkte
3 Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen. Dort
sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein
Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV:
Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei
Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das
Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu
führen.
• Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der
für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen
die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw.
Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem
ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils
einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
• Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates,
in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen
Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
• Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt, § 75, Abs. 1 und Abs. 2 VgV.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/
r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 400.000 € netto. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige
Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/
r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 400.000 € netto. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
• Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Es ist mindestens ein Projektleiter zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt. Es ist mindestens ein Projektleiter zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
• Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation "Architekt" / "Ingenieur" in den letzten drei Jahren
• Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Die Nachweise müssen Referenzobjekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Planungsleistung vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Die Mindestanforderungen an die drei Referenzen sind:
Referenz 1:
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Referenz 2:
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Referenz 3:
Fördermittel
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022, bei
welchem erfolgreich Fördermittel beantragt wurden. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
• Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Es ist mindestens ein Projektleiter zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt. Es ist mindestens ein Projektleiter zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
• Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation "Architekt" / "Ingenieur" in den letzten drei Jahren
• Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Die Nachweise müssen Referenzobjekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Planungsleistung vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Die Mindestanforderungen an die drei Referenzen sind:
Referenz 1:
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Referenz 2:
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3-8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,25 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Referenz 3:
Fördermittel
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.08.2022, bei
welchem erfolgreich Fördermittel beantragt wurden. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies
können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die
folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres
Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung
Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt
die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der
für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die
Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen
oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem
Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass
sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern
oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die eVergabePlattform zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4)
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach
§ 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.breisgau-hochschwarzwald.de
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen
und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.breisgau-hochschwarzwald.de