SD-WAN-Ausschreibung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvjs.de/der-kvjs/kvjs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SD-WAN-Ausschreibung
KVJS/IFD verfügt für die Abdeckung des internen Kommunikationsbedarfes über ein nationales Datennetz. Die bestehenden Standorte sind derzeit über ein MPLS-Netz als vollgemanagter Service miteinander verbunden. Aufgrund der kurzen Kündigungsfristen (Ausnahme aktuell Ulm) muss eine Integration in das SD-WAN nicht berücksichtigt werden. Alle Anbindungen werden zentral von der Telekom in Zusammenarbeit mit dem Systemintegrator Bechtle betreut. Für die langfristige Weiterentwicklung soll ein neues SD-WAN Konzept umgesetzt werden. Ein wesentliches Ziel dieser Neukonzeption ist die Vorbereitung bzw. Optimierung des Netzes im Hinblick auf die Erhöhung der Anbindungsbandbreiten sowie der Ausfallsicherheit der Standorte beim Zugriff auf die zentralen IT-Services der KVJS/IFD im Rechenzentrum der Bechtle. Aktuell hat jeder Standort nur eine nicht redundante Anbindung per MPLS mit einer Bandbreite von bis zu 10 Mbit/s. Das Rechenzentrum der Bechtle ist mit einer nicht redundanten MPLS.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate zum Vertragsende zwei Mal um weitere 12 Monate zu
verlängern. Diese Optionen können auch zu einem früheren Zeitpunkt und gleichzeitig ausgeübt werden.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objekti-
ven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Ab-
schnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien
sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufge-
führten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderun-
gen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Ver-
gleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter
Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 1 (Mindestreferenz 1) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 2 (Mindestreferenz 2) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleich-
heit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 5 erziel-
te Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Ab-
schnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei wei-
terer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte
Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.500.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
2.) Eigenerklärung über (2.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (2.2) den Umsatz im Bereich der Einrichtung von SD-WAN für die letzten drei Geschäftsjahre.
3.) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 15.7.2019 bis 14.7.2022, c) Leistungen und d) Leistungserbringer.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. D.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen a) jeweils mindestens den
Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen
1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 15.7.2019 bis
14.7.2020 oder 15.7.2020 bis 14.7.2021 oder 15.7.2021 bis 14.7.2022 bezogen
sein, c) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens zwei der
nachfolgenden Leistungen nachweisen: redundante SD-WAN Anbindung meh-
rerer Standorte; Hinzuschalten einer zweiten Leitungsanbindung neben beste-
hender MPLS-Anbindung; Management der Leitungen; Betreiben eines Ser-
vices für eine SD-WAN Anbindung d) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen
jeweils mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen
Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) werden – soweit
kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die
zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 3 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen
erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der
ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet
und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutz-rechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag.
§ 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden, sowie ge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht
abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Ziffer I.5 zur Eignungsleihe des Formulars Eignungskriterien und Ausschlussgründe
Ziffer I.6 zur Selbstreinigung des Formulars Eignungskriterien und Ausschlussgründe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/