Versicherungsdienstleistungen Kreis Paderborn ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 -22319
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen Kreis Paderborn ab 01.01.2023
Der Kreis Paderborn (Auftraggeber, Versicherungsnehmer) schreibt Versicherungsdienstleistungen beginnend ab dem 01.01.2023, 12 Uhr aus. Benötigt werden Versicherungen in folgenden Sparten: Gebäude-Feuer; Gebäude-Leitungswasser; Gebäude Hagel/Strum und Gebäude-Elementarversicherung sowie Inventar-Feuer, Inventar-Leitungswasser, Inventar-Einbruchdiebstahl, Inventar-Sturm/Hagel und Inventar-Elementar. Zusätzlich zur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Benötigt werden Versicherungen in folgenden Sparten:
Gebäude- Feuer;
- Leitungswasser;
- Hagel/Strum und
- Elementarversicherung
sowie
Inventar- Feuer,
- Leitungswasser,
- Einbruchdiebstahl,
- Sturm/Hagel und
- Elementar.
Die genauen Angaben, für welches Gebäude bzw. Inventar welcher Versicherungs-schutz gesucht wird, ergibt sich aus der Objekt-und Inventarliste (Stand 4.7.2022).
Sämtliche Objekte sollen sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Inven-tar- und Elementarversicherung einheitlich behandelt werden.
Es wird eine nutzungsunabhängige Tarifierung erwartet. Ausgeschlossen ist damit ein System der Prämiendifferenzierung, insbesondere nutzungs- und risikobedingte Beitragssätze. Die Gesamtheit des derzeit jeweils bestehenden Gebäudevermögens und des Inventarvermögens soll mit einem einheitlichen Prämiensatz je versichertem Risiko belegt werden.
Die Angaben zum Schadenverlauf der zu versichernden Objekte entnehmen Sie bitte der beiliegenden Schadenstatistik mit Stand vom 05.07.2022. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens neue Schäden > 3.000 € gemeldet werden sollten, wird der Auftraggeber diese bekannt geben.
Die Versicherungswerte sind der Objekt- und Inventarliste zu entnehmen. Die Versicherungswerte für Gebäude und Inventar basieren auf den aktuellen Versi-cherungssummen und wurden in Einzelfällen gemäß DIN 276/277 aktualisiert.
Für Gebäude soll einheitlich die Neuwertversicherung mit Wertzuschlagsklausel (SK 1708(10)) gelten, es sei denn, es sind ausdrücklich in der Objekt- und Inventarliste Zeitwerte vermerkt.
Die zu versichernden Gebäude stehen fast vollständig im Eigentum des Kreises Pa-derborn.
Zusätzlich zur reinen Versicherungsleistung wünscht der Auftraggeber Serviceleistungen, wie z.B. Jahresgespräch und persönliche Beratung vor Ort, Gebäudewertermittlung, Sicherheitsberatung und Blitzschutzprüfungen.
Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Soweit der Auftragnehmer die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Ge-genseitigkeit begründen will, so erklärt sich der Kreis Paderborn damit einverstanden. Mit der Mitgliedschaft darf keine Nachschusspflicht für den Auftraggeber verbunden sein.
Die Annahme von Angeboten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit durch den Auftraggeber erfolgt auf der Basis einer Nichtmitgliederversicherung gegen feste Beiträge und begründet oder erweitert keine Mitgliedschaft oder Nachschussver-pflichtung.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (c-Unterlagen).
Die Verträge verlängern sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Versicherer oder der Versicherungsnehmer die Verträge jeweils neun Monate vor Ablauf in Schriftform per eingeschriebenem Brief kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie der Erlaubnis zurm Betrieb der Sparte Schadensversicherung gem. §§ 8 ff. VAG bzw. vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden für Bieter anderer EU-Mitgliedstaaten
- Eigenerklärung zur Eignung: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Bietergemeinschaften müssen entsprechende Eignungsnachweise je Bieter erbringen. Ausgenommen hiervon ist die Referenzliste – hier ist es ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt die geforderten Referenzen nachweist.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formular 234 „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ auszufüllen und einzureichen.
- Vorlage des letzten veröffentlichten Geschäftsberichts
- Nachweis des aktuellen Ratings des Bieters durch eine anerkannte Ratingagentur mit der Bewertung der Stufe A oder besser,
- Eigenerklärung zum Bestehen von ausreichendem Rückversicherungsschutz
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen:
keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5k ) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - auch nicht in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
- Eigenerklärung zur Eignung (124 LD):
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angaben zu Arbeitskräften : Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen;
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frgae stellt (§ 42 VgV iV.m. §§ 123, 124 GWB);
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicheurng;
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Bietergemeinschaften müssen entsprechende Eignungsnachweise je Bieter erbringen. Ausgenommen hiervon ist die Referenzliste – hier ist es ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt die geforderten Referenzen nachweist.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formular 234 „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ auszufüllen und einzureichen.
Der Kreis Paderborn behält sich vor, bei Abgabe von Eigenerklärungen im Rahmen der Angebotswertung Kopien oder Originale der vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise einzufordern.
- Referenzliste mit mindestens drei Kunden vergleichbarer Größe aus dem Bereich der kommunalen Versicherung der letzten 3 Jahre mit Nennung von Auftragswert Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Ansprechpartnern und deren vollständigen Kontaktdaten (Eigenerklärung).
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt die geforderten Referenzen nachweist, d.h. es muss nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft drei Referenzen vorlegen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formular 234 „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ auszufüllen und einzureichen.
Der Kreis Paderborn behält sich vor, bei Abgabe von Eigenerklärungen im Rahmen der Angebotswertung Kopien oder Originale der vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise einzufordern.
Zugelassen sind nur Unternehmen, die über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer (auch) in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Der Kreis Paderborn verzichtet weiterhin auf die Vereinbarung von Selbstbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Bieters sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.