Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Falkensteinhalle in Grabenstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 695/21-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grabenstetten
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grabenstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Falkensteinhalle in Grabenstetten
Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Falkensteinhalle in der Gemeinde Grabenstetten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI 2021 zur Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung der Falkensteinhalle (Mehrzweckhalle) der Gemeinde Grabenstetten. Ferner sind vom Objektplaner auch einzelne Bestandteile des Außenbereichs, insbesondere die Planung eines Fußweges, vom Auftragnehmer zu planen. Die Falkensteinhalle wurde im Januar 1985 errichtet und in Betrieb genommen. Der Bau der Falkensteinhalle erfolgte im Rahmen eines Modellversuches des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und wurde für kostengünstiges Bauen ausgezeichnet. Die Gemeinde Grabenstetten ist eine Handballhochburg. Mit ihrem Innenmaß von 45 x 23 Meter ist die Falkensteinhalle für Handballspiele geeignet und wir deshalb überwiegend für sportliche Veranstaltung von den Grabenstetter Vereinen für Sporttraining (überwiegend Handball) genutzt. Die restliche Nutzung stellen kulturelle Veranstaltungen dar. Die Halle bedarf einer energetischen Sanierung und Modernisierung. Vorplanungen der Objektplanung Gebäude liegen bis zur Leistungsphase 2 HOAI vor und werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die zeitliche Umsetzung der zu beauftragenden Planungsleistungen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens, insbesondere im Hinblick auf Förderzusagen nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg sowie den Zuweisungsmitteln aus dem Ausgleichsstock gemäß der Verwaltungsvorschrift-Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg. Zudem ist derzeit noch unklar, ob Fördermittel aus zur Verfügung stehenden Bundesprogrammen beantragt werden können. Die Gemeinde Grabenstetten beabsichtigt zur Realisierung der Sanierung der Falkensteinhalle Maßnahmen der Bürgerbeteiligung durchzuführen, beispielsweise in Gestalt einer Bürgeranhörung. Gefordert ist die Bereitschaft des Auftragnehmers an entsprechenden Veranstaltungen, Terminen usw. mitzuwirken sowohl im Rahmen der Vorbereitung als auch in Form von Projektvorstellungen und -präsentationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lenningen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73252
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.