S/4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 196-22-E19
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
S/4HANA
Die Wartung der SAP ERP Systeme der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) läuft im Jahr 2027 aus, ein Handlungsbedarf zum Wechsel in die SAP S/4HANA Technologie ist zwingend erforderlich. Die Transformation des SAP-Systems soll als Innovationstreiber und Chance der Datenbereinigung genutzt werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Transformation im Greenfield Approach mit selektiver Datenübernahme zu realisieren und die bestehenden Prozesse somit zu hinterfragen und dem neuen, optimierten SAP Standard anzugleichen.
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim
Die Wartung der SAP ERP Systeme der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) läuft im Jahr 2027 aus, ein Handlungsbedarf zum Wechsel in die SAP S/4HANA Technologie ist zwingend erforderlich. Aus diesem Grund muss das Projekt über mehrere Jahre vorbereitet und durchgeführt werden, damit das interne Knowhow bei rnv aufgebaut werden kann und die Projektrealisierung mit minimalen Risiken behaftet ist. Mit der Gründung des Referats Transformation [gelöscht] (RTS) wurde der Grundstein für die SAP-Transformation gelegt. Im Jahr 2019 wurde ein Vorprojekt durchgeführt, welches grundlegende Informationen für den weiteren Betrieb der Systeme und den Reifegrad der SAP-Landschaft in Hinblick auf die anstehende Transformation gelegt hat. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Unternehmens und der fortlaufenden Firmengeschichte hält das aktuelle System viele Daten und Funktionen, die nicht notwendig oder veraltet sind. Ein Greenfield Ansatz soll hier zu einer Verschlankung des Systems und einer Reduzierung der Datenlast führen. Die Transformation des SAP-Systems soll als Innovationstreiber und Chance der Datenbereinigung genutzt werden. Ein weiterer Anlass der Maßnahme ist die Zeitschiene der SAP SE für das Vorhaben mit S/4HANA. rnv ist sich sicher, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Transformation gekommen ist und diese mit der frühen Mehrheit vollzogen, werden soll. Nicht zuletzt soll sichergestellt werden, dass eine tiefe technische Auseinandersetzung möglich ist und eine Transformation zum 01.01.2025 sichergestellt werden kann. Der Go Live dafür soll im Zuge eines Big Bang Verfahrens stattfinden, was aufgrund der Größenordnung der SAP-Landschaft möglich ist.
Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der vollständigen Erfüllung sämtlicher Vertragsleistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit mehr als 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit mehr als 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte und ein Bewerber mit mehr als 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die einzelnen wertungsfähigen Referenzen werden außerdem anhand folgender Kriterien bewertet:
(1) Auftragswert:
mehr als netto EUR 500.000,00 = 1 Punkt,
mehr als netto EUR 1.000.000,00 = 2 Punkte,
mehr als netto EUR 1.500.000,00 = 3 Punkte
(2) Leistungsgegenstand:
Modul SAP FI transformiert = 1 Punkt
Modul SAP CO transformiert = 1 Punkt
Modul SAP MM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP QM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP PM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP PS transformiert = 1 Punkt
S/4HANA Greenfield-Migration
mit selektiver Datenübernahme = 1 Punkt
Master Data Governance (MDG) = 1 Punkt
Project Portfoliomanagement (PPM) = 1 Punkt
SAP Analytics Cloud-Planning (SAC) = 1 Punkt
SAP Application Lifecycle Management
(ALM/Solution Mananger) = 1Punkt
Anhand der vorgenannten Kriterien wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann der Durchschnittswert aus der Gesamtsumme der erzielten Punkte bei allen Referenzen und der Anzahl der Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittwert wird anschließend mit dem Faktor 4 multipliziert. Insgesamt können somit beim Auswahlkriterium lit. (b) 56 Punkte erzielt werden.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl resultierend aus den Auswahlkriterien lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) die Höchstzahl überschritten, weil es mehrere Bewerber mit derselben Punktzahl gibt, fällt die Entscheidung zwischen diesen Bewerbern anhand der Aktualität der eingereichten Referenzen. Sollte auch danach keine Entscheidung möglich sein, weil die Referenzen identische Aktualitäten aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Insofern wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Preisblatt und die darin aufgelisteten Optionsleistungen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied ein aktueller Registerauszug vorzulegen bzw. zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht" oder alternativ Kopie einer gültigen Versicherungspolice, die der geforderten Mindest-Deckungssumme genügt.
2 Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
Zu 1.:
Die im Formblatt genannte Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist eine Mindestanforderung. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von EUR 2,5 Mio. EUR erreicht.
Zu 2.:
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, davon mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus Projekten mit vergleichbaren Leistungen (= S4/HANA Transformationen) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Mitarbeiterzahl gilt eine jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 120 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die durchschnittliche Mit-arbeiterzahl von mindestens 120 Mitar-beiter muss auch Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen enthalten:
- Projektleiter mit einer Projektmanagementzertifizierung nach PRINCE2 Practitioner, IPMA Level C oder höher bzw. einer ver-gleichbaren Zertifizierung;
- SAP FI/CO-Modulberater
- SAP SD-Modulberater
- SAP MM-Modulberater
- SAP QM-Modulberater
- SAP PM-Modulberater
- SAP PS-Modulberater
- Fiori-Entwickler und
- SAP ABAP Entwickler
- SAP SAC Berater
- SAP ALM Berater
Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Mitarbeiter alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1.:
1. Die Referenzleistungen müssen S4/HANA Transformationen zum Gegenstand haben.
2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Handelt es sich um aktuell noch laufende Referenzleistungen müssen die Leistungen zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist mindestens seit 6 Monaten erbracht werden.
3. Die Referenzleistungen müssen jeweils einen Auftragswert von mindestens netto EUR 500.000,00 aufweisen.
4. Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die jeweils die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 bis 3 erfüllen
Zu 2.:
Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens nachweisen:
1. Zertifizierung nach ISO / IEC 9001 oder gleichwertiger Nachweis
2. Zertifizierung nach ISO / IEC 27001 oder gleichwertiger Nachweis
Insofern wird auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vertragsunterlagen verwiesen.
Insofern wird auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vertragsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRWSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.