Tiefbauleistungen FTTB-Ausbau Klettgau (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: BBK-21-Bau Los 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klettgau-Erzingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klettgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbauleistungen FTTB-Ausbau Klettgau (Los 2)
Erbringung von Tiefbauleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB)
Der Auftraggeber beabsichtigt in den Ortsteilen Grießen und Geißlingen (LOS 2) ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL-Kabeln im öffentlichen und privaten Grund. Die Tiefbauleistungen für die anderen Ortsteile Los 1 (Erzingen) und Los 3 (Bühl, Rechberg, Weisweil,) werden jeweils mit gesonderter Bekanntmachung ausgeschrieben.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau,
Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Spülbohrung, etc.);
- LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an
Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des
Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen)
- Lieferung des notwendigen Materials wie Mehrfachrohrverbände, Hausanschlussrohre, Verteiler (Muffen in
Schächten), Schächte, Hauseinführungen, APL, Fittinge etc.
- Aufbau der POP's.
Die angegebenen Mengen wurden an Hand einer ausführungsreifen Genehmigungsplanung ermittelt.
Im Weiteren wird auf die Verfahrensunterlagen/Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Klettgau
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Land: Deutschland
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERVWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx