Tiefbauleistungen FTTB-Ausbau Klettgau (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: BBK-21-Bau Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klettgau-Erzingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klettgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbauleistungen FTTB-Ausbau Klettgau (Los 1)
Erbringung von Tiefbauleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB)
Der Auftraggeber beabsichtigt im Ortsteil Erzingen (LOS 1) ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL-Kabeln im öffentlichen und privaten Grund. Die Tiefbauleistungen für die anderen Ortsteile Los 2 (Grießen, Geislingen) und Los 3 (Bühl, Rechberg, Weisweil) werden jeweils mit gesonderter Bekanntmachung ausgeschrieben.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau,
Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Spülbohrung, etc.);
- LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an
Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des
Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen)
- Lieferung des notwendigen Materials wie Mehrfachrohrverbände, Hausanschlussrohre, Verteiler (Muffen in
Schächten), Schächte, Hauseinführungen, APL, Fittinge etc.
- Aufbau der POP's.
Die angegebenen Mengen wurden an Hand einer ausführungsreifen Genehmigungsplanung ermittelt.
Im Weiteren wird auf die Verfahrensunterlagen/Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Etzelwang
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERVWA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx