Heizungsinstallation Verhandlungsverfahren, Sanierung Wohnen für Studierende, Schwerzstr. 3, 70599 Stuttgart-Hohenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 870 / 499-16-409
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.my-stuwe.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.my-stuwe.de/unternehmen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsinstallation Verhandlungsverfahren, Sanierung Wohnen für Studierende, Schwerzstr. 3, 70599 Stuttgart-Hohenheim
Heizungsinstallation, Sanierung Wohnen für Studierende, Schwerzstr. 3, 70599 Stuttgart-Hohenheim
Gesamtmenge bzw. Umfang: BGF ca. 4010 m², BRI ca. 10650 m³
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Schwerzstr. 3 70599 Stuttgart Hohenheim
Heizungsinstallation, Sanierung Wohnen für Studierende, Schwerzstr. 3, 70599 Stuttgart-Hohenheim
Gesamtmenge bzw. Umfang: BGF ca. 4010 m², BRI ca. 10650 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungsinstallation Verhandlungsverfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deizisau
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73779
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0QRWXQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).