1/DLII4/MV115_Schränke und Betten NM 6002330305 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002330305-BAIUDBw DL II 4.1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII4/MV115_Schränke und Betten NM 6002330305
1/DLII4/MV115_Schränke und Betten NM_6002330305
1 Schränke Neue Möbelserie
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
gem. Vergabeunterlagen
Es sind Lose gebildet, mehrere Lose können in einem Angebot zusammengefasst werden. Die Losaufteilung ist der Anlage Material- und Leistungsliste zu entnehmen.
Für die Zuschlagserteilung gilt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimi-tierung. Jedem Bieter wird der Zuschlag auf maximal ein Los erteilt. Die Zu-schlagslimitierung gilt auch für Angebote verbundener Unternehmen oder für Angebote, bei denen Bieter sich durch die Abgabe eigener Angebote und als Nachunternehmer dritter Unternehmen am Wettbewerb beteiligen, so-fern der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentli-chen Leistungen erbringen würde.
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für ein Los er-streben, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge mit Angabe einer Rangnummer im "Preis- und Produktblatt" festzulegen. Ein Angebot mit fehlender Rangfolge wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird nur ein Angebot für ein Los abgege-ben. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgege-ben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein "freiwerdendes" Los eine höhere Priorität eingetragen hat, als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebe-ner Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die ver-bleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
2 Betten und Zubehör Neue Möbelserie
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
gem. Vergabeunterlagen
Es sind Lose gebildet, mehrere Lose können in einem Angebot zusammenge-fasst werden. Die Losaufteilung ist der Anlage Material- und Leistungsliste zu entnehmen.
Für die Zuschlagserteilung gilt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimi-tierung. Jedem Bieter wird der Zuschlag auf maximal ein Los erteilt. Die Zu-schlagslimitierung gilt auch für Angebote verbundener Unternehmen oder für Angebote, bei denen Bieter sich durch die Abgabe eigener Angebote und als Nachunternehmer dritter Unternehmen am Wettbewerb beteiligen, so-fern der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentli-chen Leistungen erbringen würde.
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für ein Los er-streben, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge mit Angabe einer Rangnummer im "Preis- und Produktblatt" festzulegen. Ein Angebot mit fehlender Rangfolge wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird nur ein Angebot für ein Los abgege-ben. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgege-ben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein "freiwerdendes" Los eine höhere Priorität eingetragen hat, als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebe-ner Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die ver-bleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Ort: Bonn
Land: Deutschland