Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: I/1260/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aidlingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.feuerwehr-aidlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846; Los 1 Fahrgestell, Los 2 feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau und Los 3 feuerwehrtechnische Beladung
Fahrgestell für ein HLF 10 Los-Nr.: 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerlöschfahrzeug handelsübliches Frontlenker Fahrgestell Allradfahrgestell 4x4 (neueste z. Zt. produzierte Modellreihe) ausgelegt für ein HLF 10 nach DIN 14530-26 der Massenklasse M 2. Kraftfahrzeug-Kategorie 2 (geländefähig)
Endgeschwindigkeit auf circa 100 km/h beschränkt.
Allradantrieb
Abgasnorm Euro 6
Fahrerhausrückseite geeignet und vorbereitet zum Anflanschen einer Ganzstahl- oder Andock-Mannschaftskabine (Kabine für eine komplette Löschgruppe 1/8 siehe LOS 2).
Maximal möglicher Radstand bei Einhaltung der Gesamtfahrzeuglänge (fertig aufgebautes Fahrzeug) von 7.300 mm!
Zulässige Gesamtmasse 14.000 kg, Motorleistung mindestens 230 kW, Fahrerhaus hydraulisch kippbar. Die Anforderungen an die Gewichtsklasse M nach DIN EN 1846 müssen trotz der zulässigen Gesamtmasse von 14.000 kg eingehalten werden.
Automatisiertes Schaltgetriebe mit der Möglichkeit des automatischen oder manuellen Modus, jederzeitiger Eingriff in die automatische Gangwahl.
Feuerwehrtechnischer Aufbau HLF 10 Los-Nr.:2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 nach beschriebener Norm
Feuerwehrtechnische Beladung Los-Nr.: 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN sowie der angegebenen Zusatzbeladung für ein HLF 10
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.