Fahrdienstlinien Ratignen WFB 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Ratingen WFB 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfbme.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstlinien Ratignen WFB 2023
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2023, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseRat2023" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW notwendig" etc.).
Sollte nichts Konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsichtlich der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseRat2023" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseRat2023") entnehmen. Freitags wird grundsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0745h. ---
--- Bitte nur für komplette Lose Preise abgeben, Teilangebote (einzelne Linien von Losen) können nicht akzeptiert werden. ---
Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung
WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH Scheifankamp 12 40878 Ratingen
--Die Leistungsbeschreibung ist für alle Lose identisch, daher hier zusammengefasst.
Für die Preisabgabe bitte die entstpsrechende, zur Verfügung gestellte, Vorlage nutzen.
Preise für jedes Los einzeln angeben (Lose siehe Anlagen). Teilangebote oder Kombinationsangebote von einzelnen Losen werden nicht berücksichtigt.--
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2023, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne (Lose), Anhang "Übersicht Lose RTG 2023" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW notwendig" etc.).
Sollte nichts Konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsichtlich der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei " Übersicht Lose RTG 2023" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("Übersicht Lose RTG 2023") entnehmen. Freitags wird grundsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1530h (Mo - Do) ist freitags 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0745h. ---
--- Zusätzlich zur o.g. Werkstatt (Scheifenkamp 12 - Lose 4 bis 19) gibt es eine weitere Ratinger Werkstatt, die in die Planung fällt (Elisabethstr. 19 - Lose 1 bis 3).
Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptsächlich Ratingen, Heiligenhaus, Wülfrath, Mettmann, und Düsseldorf.
Hierzu bitte die entsprechenden Lose/ Fahrpläne beachten. ---
Eine optionale Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr ist bei gegenseitiger Zustimmung gegeben. Zu näheren Informationen siehe Musterbeförderungsvertrag.
Der Einsatz einer Begleitperson während der Fahrt ist bedarfsweise optional und kann sich innerhalb des Vertragszeitraum ändern. Zu näheren Informationen siehe Musterbeförderungsvertrag.
--Die Leistungsbeschreibung ist für alle Lose identisch, daher hier zusammengefasst.
Für die Preisabgabe, für jedes Los einzeln, bitte die entstpsrechende, zur Verfügung gestellte, Vorlage nutzen.
Preise für jedes Los einzeln angeben (Lose siehe Anlagen). Teilangebote oder Kombinationsangebote von einzelnen Losen werden nicht berücksichtigt.--
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.)EIGENERKLÄRUNG/ EIGNUNGSNACHWEISE,
1.1) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
1.2) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
1.3) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die vorstehende Nennung von Ausschlussgründen ist daher nicht abschließend.
1.4) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
1. Das eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein.
2. Erklärung zu §17 TVgG (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
3. Der Bieter muss die technischen Vorgaben aus dem Beförderungsvertrag erfüllen.
4. Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre. Bzw. bei Unternehmensneugründung Nachweis der entsprechenden Qualifikation wie Fuhrpark und Eignung des Personal.
5. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
1. Das eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein.
2. Erklärung zu §17 TVgG (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
3. Der Bieter muss die technischen Vorgaben aus dem Beförderungsvertrag erfüllen.
4. Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre. Bzw. bei Unternehmensneugründung Nachweis der entsprechenden Qualifikation wie Fuhrpark und Eignung des Personal.
5. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Kronzprinzstr. 39
40764 Langenfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR4D5L1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht oder ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit die Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 156 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wfbme.de/home.html