Planungsleistungen für die Sanierung des Schlossparks Referenznummer der Bekanntmachung: S-MOERS-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung des Schlossparks
Plaungsleistung
Die Stadt Moers sucht einen Landschaftsarchitekten, der im historischen Park auf Grundlage eines bereits erarbeiteten Sanierungskonzeptes Gestaltungselemente wiederherstellt, Wegeläufe korrigiert, Wasserflächen herrichtet und Pflanzungen ergänzt. Ziel ist es, den Park in mehreren Bauabschnitten bis Ende 2026 komplett zu sanieren.
Stadt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
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Weitere Angaben enthält eine Allgemeine Vergabeunterlage,
die über das Vergabeportal heruntergeladen werden kann.
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich
in Textform über die Vergabeplattform zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärungen unter B)
Mindestumsatz von EUR 250.000 netto pro Jahr in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung unter B)
Mindestens eine Referenz zur Freianlagenplanung (LPH 3, 5 - 8) zur Sanierung/Umplanung einer bestehenden Freianlage, Honorarzone V, 1 ha
aus den letzten 10 Jahren (Fertigstellung 2012 - 2022) mit anrechenbaren Kosten von EUR 1 Mio. Hinweis: Wenn die anrechenbaren Kosten anhand einer Referenz nicht nachgewiesen werden können, dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Referenzmerkmale erfüllen und die in Summe die anrechenbaren Kosten von 1 Mio. erreichen. Ein Nachweis der anrechenbaren Kosten von EUR 1 Mio. über vier Referenzen oder mehr ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Mindestens eine Referenz zur Pflanzenverwendung im historischen Kontext, anrechenbaren Kosten EUR 10.000, Honorarzone V, LPH 5 aus den letzten 10 Jahren
im Übrigen siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb
von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind