Geschlechtervergleichende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.25 - 0028/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]024
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschlechtervergleichende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen
Geschlechterübergreifende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen
Bei der geplanten Studie handelt es sich um eine klassische Dunkelfeld-Opferbefragung basierend auf einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe (Registerstichprobe) mit sequenziellem Mixed-Mode-Design. Die Befragung wird persönlich-mündlich (computer-assisted-personal interview/CAPI) mit einem computerunterstützten selbst-administrierten Befragungsteil durchgeführt (computer-assisted-self-interview/CASI). Zudem erhalten Personen, welche die Teilnahme im Rahmen der CAPI/CASI-Kontaktierung "weich" verweigert haben oder nicht anzutreffen sind, das Angebot, den gekürzten Fragebogen online als computer-assisted web-interview (CAWI-Modus) auszufüllen.
Die Auftraggeberin erhält das Recht, den Auftragnehmer mit insgesamt sechs Optionen zu beauftragen, die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschlechtervergleichende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.