Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für Graue Flecken in der Gemeinde Iggingen (Ostalbkreis)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iggingen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iggingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für Graue Flecken in der Gemeinde Iggingen (Ostalbkreis)
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA- Netzinfrastruktur (FTTB) zur Erschließung unterversorgter Gebiete (Graue Flecken) in Iggingen, einschließlich weiterer Leistungen.
Das Projekt wird aus Bundes- und Landesmitteln (BW) gefördert.
Überschlägige Mengenangaben der zu planenden Baumaßnahme gemäß Grobplanung:
- Trassenlänge in befestigten Oberflächen: 14.500 m
- Trassenlänge in nicht befestigten Oberflächen: 3.500 m
- Anzahl Hausanschlüsse: 580 Stück
- Anzahl Technikgebäude (MFG): 3 St. im Hauptort, 1 St. In Brainkofen,
1 St. in Schönhardt vorhanden. POP bereits vorhanden
Gemeinde Iggingen, Ostalbkreis
Die Gemeinde Iggingen beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.
Zur Finanzierung sollen verschiedene Förderungen auf Landes- und Bundesebene beantragt werden.
Die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinde Iggingen, vertreten durch Bürgermeister Klemens Stöckle, liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Richtlinie: „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) soll die die Gemeinde Zuschüsse erhalten.
Iggingen ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest.
Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde keine dezidierte Grobstrukturplanung erstellt. Es existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt (siehe Anlagen). Dabei wurden folgende überschlägigen Mengenangaben ermittelt:
Im Zuge des Backboneausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen sind in die Planung zu integrieren. Die Daten werden als shape-Datei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt (Nach Teilnahmewettbewerb).
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist eine vollständige Planung für ein betriebsfähiges, an den Netzbetreiber übergabereifes, passives Netzwerk. Hierzu gehören insbesondere alle Planungs- und Ingenieurleistungen zum notwendigen Tiefbau, der Rohranlage, der Oberflächenwiederherstellung sowie den notwendigen Verteilereinrichtungen (Netzverteiler, Schächte, Muffen etc.) und Hausanschlüsse bis Übergabepunkt an Netzebene. Weiterhin die notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen für die Kabelanlage inkl. Faserplanung, Muffen, Bestückung der Verteilerstandorte mit passiver Technik (Multifunktionsgehäuse, Point of presence) sowie notwendige Stromanschlüsse.
Die Netze sollen nach Teilabschnitten priorisiert werden und müssen je Abschnitt vorab abgeschlossen werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Prozesse (insb. Dokumentation) funktionieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Er wurden keine Angebote eingereicht. Das Verfahren wird beendet. Die Leistungen werden erneut Ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15