Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Zeitraum vom 01.07.2022 - 30.06.2024 (nach Rückversetzung in den Stand vor Veröffentlichung) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5730 RV-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Zeitraum vom 01.07.2022 - 30.06.2024 (nach Rückversetzung in den Stand vor Veröffentlichung)
Prüfung von ca. 261.100 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Schulgebäuden, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und Verwaltungsgebäuden der Stadt Bielefeld im Zeitraum vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Bielefeld
Prüfung von ca. 261.100 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Schulgebäuden, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und Verwaltungsgebäuden der Stadt Bielefeld im Zeitraum vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Zeitraum vom 01.07.2022 - 30.06.2024 (nach Rückversetzung in den Stand vor Veröffentlichung)
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-5730 in den Stand vor Veröffentlichung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]