Osttangente- passiver Schallschutz (Austausch von Fenstern) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0148
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente- passiver Schallschutz (Austausch von Fenstern)
Im Rahmen des Neubaus der Osttangente von der Guissenerstraße bis zur Beckumerstraße wurde eine lärmtechnische Untersuchunng zur Verkehrslärmsituation in Auftrag gegeben. Hierbei kam heraus, dass das Einfamilienhaus mit der Adresse "Guissenerstraße 305" Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen hat. Der hieraus entstehenden Anspruch auf den Austausch von vier Fenstern, sowie das Dämmen der zugehörigen Rollladenkästen ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Guissenerstraße 305 59229 Ahlen
Fensterbau/ Kunststofffensterbau, Verglasungsarbeiten
Demontage+ Entsorgung, sowie Lieferung und Montage von vier Kunststofffenstern.
Dämmen von Rollädenkästen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung
- im Handelsregister
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht
- alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Eigenerklärung zur Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
d) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist, ansonsten entsprechender Hinweis)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
b) Erklärungen,
- dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen durch den Bieter ausgeführt wurden
- dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu b) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Angaben gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungsperson
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- 215 2017 Zusätzliche Vertragsbedingungen
- 241 - Abfall 12-2017
- 244 - Datenverarbeitung 12-2017
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 10.08.2022
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Mit dem Angebot ausgefüllt einzureichende Unterlagen / Angaben:
- 213 - Angebotsschreiben
- 523 - Erklärung Sanktionspaket 5 EU
- 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 07-2019 (Nicht erforderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben.)
- 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen 12-2017 (Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.)
- inhaltliches Angebot (LV mit Angebotspreisen)
- Angebots-GAEB-Datei (sofern vorhanden)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYNY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.