054-2018, Fliesenarbeiten, Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, 51381 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 054-2018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2144060
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
054-2018, Fliesenarbeiten, Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, 51381 Leverkusen
Werner-Heisenberg-Gymnasium Werner-Heisenberg-Str. 1 51381 Leverkusen
In diesen Bauabschnitten sollen circa 1.000,00 qm Wandfliesen in Klassenräumen, WC-Räumen und Flurbereiche, sowie circa 90,00 qm Bodenfliesen in WC-Räumen, inklusive aller Nebenleistungen, wie Vor-behandlungen der Flächen, Eckschutzschienen, Löcher in Fliesen, Revisionsklappen und so weiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
054-2018, Fliesenarbeiten, Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, 51381 Leverkusen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traben-Trarbach
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 56841
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Bevorzugungsregelung zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge "Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales u.d.Finanzministeriums v. 22.3.2011" wird hingewiesen.
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerber bzw. Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 4. April 2018 um 14:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YXVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Werner-Heisenberg-Gymnasium Werner-Heisenberg-Str. 1 51381 Leverkusen
In diesen Bauabschnitten sollen circa 1.000,00 qm Wandfliesen in Klassenräumen, WC-Räumen und Flurbereiche, sowie circa 90,00 qm Bodenfliesen in WC-Räumen, inklusive aller Nebenleistungen, wie Vor-behandlungen der Flächen, Eckschutzschienen, Löcher in Fliesen, Revisionsklappen und so weiter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traben-Trarbach
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 56841
Land: Deutschland
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht klar wie die Treppe in der Aula Werner-Heisenberg-Gymnasium im Allgemeinen u.a. mit dem Austritt ausgeführt werden soll. Ur-sprünglich war geplant die Treppe als solche zu erhalten. Nach Prüfung mit dem Brand-schutz konnte die Treppe, die u.a. mit Holzstufen ausgeführt ist, nicht erhalten bleiben.
Die Trittstufen müssen demnach außerplanmäßig mit Betonwerkstein nach DIN 18500-1/2021-01 1 ausgeführt werden.
Erschwernis des Estrichausbaues wegen Folienhaftung und Styroporanhaftung an dem Est-richbeton und dadurch höhere Kosten wegen Baustellenmischabfall. Dieses war im Vorfeld nicht ersichtlich.