Markterkundungsverfahren: Beschaffung einer Softwarelösung eines Patientendatenmangementssystems (PDMS) sowie Anästhesie-Informations-Managements-System (AIMS) im Rahmen d. Krankenhauszukunftsgesetzes
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Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren: Beschaffung einer Softwarelösung eines Patientendatenmangementssystems (PDMS) sowie Anästhesie-Informations-Managements-System (AIMS) im Rahmen d. Krankenhauszukunftsgesetzes
Markterkundungsverfahren zur Beschaffung einer Softwarelösung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) sowie Anästhesie-Informations-Management-System (AIMS)
Crailsheim
Im Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH soll im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ein PDMS zur digitalen Dokumentation der Intensivmedizin sowie ein Anästhesie-Informations-Management-System (AIMS) eingeführt werden. Das Klinikum nutzt das Krankenhausinformationssystem (KIS) Medico von CGM. Die medizinische Dokumentation erfolgt derzeit weitestgehend papiergebunden und soll durch eine revisionssichere digitale Dokumentation ersetzt werden. Dabei sollen Werte auch über elektronische Schnittstellen von medizintechnischen Geräten (z. B.: Beatmung, Monitoring, Perfusoren) übernommen werden. Das PDMS ist das zentrale Arbeitsmittel der Intensivpflege sowie das AIMS das zentrale IT-System für die Anästhesie. Das PDMS sowie AIMS müssen jeweils dem Medizinproduktrecht-Durchführungsgesetz (MPDG) entsprechen und als Medizinprodukt zertifiziert sein.
Darüber hinaus soll eine fachabteilungsübergreifende elektronische Pflegedokumentation und Patientenkurve eingeführt, um die Pflegeanamnese, Pflegeplanung, die Dokumentation von Vitalparametern sowie von Pflegeassessments digital zu erfassen. Ziel ist es, dass digital sowie lückenlos in der Akte des Pateinten dokumentiert werden kann. Sollte neben einem PDMS sowie AIMS auch eine Pflegedokumentationslösung für Normalstation anbieten, wäre dies daher wünschenswert, allerdings keine zwingende Voraussetzung.
Der Fokus dieser Markterkundung liegt auf dem PDMS sowie AIMS. Sollte jedoch ein elektroni-sches Pflegedokumentationssystem im Portfolio des Anbieters sein, ist dies eine relevante Information, die im Anbieterinformationsblatt angegeben werden soll.
In diesem Zuge möchte das Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH eine Markterkundung gem. § 28 Abs.1 der Vergabeverordnung (VgV) durchführen.
Es handelt sich nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Ob oder in welcher Form und mit welchem Inhalt ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, ist derzeit noch nicht entschieden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen können über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.klinikum-crailsheim.de/de/ausschreibung.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen inkl. des ausgefüllten Anbieterinformationsblatts, für diese Markterkundung über die Email: [gelöscht], bis zum 29.07.2022 16:00 Uhr ein.
Wir weisen explizit darauf hin, dass die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH keine im Rahmen der Markterkundung entstehenden Kosten trägt. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keinen Anspruch auf eine Beteiligung an einem nachfolgenden Vergabeverfahren.