Ticket und Wissensmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.14 - 0565/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ticket und Wissensmanagementsystem
Zur intelligenten Steuerung kollaborativer Prozesse und dem Aufbau einer einheitlichen Wissensbasis im Bereich Digitalfunk und Netze des Bundes werden Lizenzen für ein integriertes Ticket- und Wissensmanagement erworben. Zudem werden zugehörige Dienstleistungen wie Schulung und Beratung, Pflege und Support benötigt.
Berlin
Für ein Ticket- und Wissensmanagement werden Lizenzen zur Softwaremiete inklusive Pflege und Support ausgeschrieben. Zusätzlich sollen Schulungs- und Beratungsdienstleistungen optional bereitgestellt werden.
Softwaremiete für zusätzliche Bereitstellung, optionale Lizenzen.
Beratungs- und Schulungsdientsleistungen sind optional.
Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen
Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft:
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Unternehmensdaten
Tragen Sie in das Formular "06_Unternehmensdaten" die für
Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot
bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen
Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für
die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei
Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied
einzureichen.
2.) Eigenerklärung Ausschlussgründe
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere
auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular
"12_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende". Bestehen Zweifel
an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im
Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen
(z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine
Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss
die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit
dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte
(Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die
Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom
Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot
eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor
Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
3.) Eignungsleihe, Unteraufträge und Bietergemeinschaften
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder
beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "33_Unterauftraege"
bzw. "31_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung" sowie die
Anlage
"32_Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege"
ausgefüllt vor. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie dem
Dokument
"02_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch".
Fehlende oder falsche Angaben sowie Änderungen an den
vorgegebenen Dokumenten können zum Ausschluss führen.
1.) Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist der Netto- Gesamtjahresumsatz des Bieters in
den letzten drei Geschäftsjahren im Formular
"07_Unternehmensdarstellung" anzugeben. Bei
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im
Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der
gesamten Bieterkonstellation addiert. Der jeweilige
Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation
muss pro Geschäftsjahr mindestens 800.000 Euro netto
entsprechen. Es handelt sich hierbei um ein
Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und
Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den
Umsatz im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe
ausgeschlossen.
2.) Unternehmensdarstellung
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der
Leistungsfähigkeit des Unter-nehmens ist das Formular
"07_Unternehmensdarstellung" auszufüllen. Dieses Formular ist
für jedes Unternehmen unabhängig von der Bieterkonstellation
gesondert abzugeben.
1.) Mitarbeiterzahlen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind im Formular
"07_Unternehmensdarstellung" die Anzahl der angestellten
Beschäftigten für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt anzugeben. Es
wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 10 angestellten
Beschäftigten pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere
Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe oder als
Unterauftragnehmer einbinden, werden die Mitarbeiterzahlen
der gesamten Bieterkonstellation addiert. Es handelt sich
hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen
Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die
Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahlen im
Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe
ausgeschlossen.
2.) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind drei geeignete Referenzen in Bezug zur
gegenständlichen Leistung einzureichen und die relevanten
Erfahrungen anhand der Referenzen darzustellen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des
Auftrags, Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber mit
der jeweiligen Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
(Telefonnummer).
Die Angaben sind im vorgesehenen Formular
"08_Vordruck_Referenzen" zu machen.
Die Referenzen müssen jeweils folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei
Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher
erreichte Stand anzugeben.
- Der Nettoumsatz im Referenzprojekt beträgt jeweils
mindestens 150.000 Euro.
- Jeder Referenzauftrag umfasst ein Lizenzvolumen von
mindestens 100 Einzelnutzer/innen.
- Eine der drei Referenzen hat einen Auftraggeber aus dem
öffentlichen Bereich /der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher
Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren,
müssen dessen Leistungen und der Auftragsumfang
angegeben werden.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im
vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die
die Mindestanforderungen an die Referenzen im Zuschlagsfall
nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss
des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt
des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
Angaben nicht gemacht werden können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen
anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Regelungen zur sozialen Nachhaltigkeit für IT sind
einzuhalten. Verwenden Sie hierzu das Dokument
"09_Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.