Lieferung u. Einführung eines Dokumentenmanagement-/Workflowsystem inkl. Systemservice Referenznummer der Bekanntmachung: MPI KOFO 007/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kofo.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung u. Einführung eines Dokumentenmanagement-/Workflowsystem inkl. Systemservice
Lieferung und Einführung eines Dokumentenmanagement-/Workflowmanagementsystems (ECM/DMS/WFM) inkl. Systemservice
Max-Planck-Institut für Kohlenforschung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Lieferung und Einführung eines Dokumentenmanagement-/
Workflowmanagementsystems (ECM/DMS/WFM) inkl. Systemservice
Es ist geplant, alle nach der positiven Eignungsprüfung verbleibenden Softwaredienstleister zur Angebotsphase einzuladen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
- Eigentümerstruktur (dargelegt anhand von Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen, nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Leistungsbereich Bereich für die letzten drei Geschäftsjähre (2019-2021):
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und qualitativen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) einreichen:
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (mit Angaben zur Anzahl der Festangestellten, zu Zeitverträgen, zu freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens,
- Referenzen vergleichbarer Leistungen::
- Umsetzung von DMS-Einführungsprojekten mit vergleichbaren Auftragswert Erbringung von Leistungen mit gleichem Leistungsspektrum (Installation und Implementierung eines Dokumentenmanagementsystems) und vergleichbarem Auftragswert von ca. 150.000 € (Kauflizenz, Installation und Implementierung)
- Umsetzung in vergleichbarer Umgebung mit vergleichbaren Nutzerzahlen
- Erfolgreich umgesetztes Projekt zur Installation und Implementierung eines Dokumentenmanagementsystems in einer Organisation im öffentlichen Dienst zwischen 200 - 400 aktiven Nutzern
- Anbindung SAP-System
Erfolgreich umgesetztes Projekt zur Installation und Implementierung eines Dokumentenmanagementsystems, welches per Schnittstelle an SAP als Fachverfahren angebunden wurde
Qualifikationsprofil Projektleitung
- Qualifikationsprofil Fachberatung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).