Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/20-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element 5 Jahre und Systemservice: 10 Jahre
Es sind Arbeiten im gesamten Gebiet des Kreis Euskirchen erforderlich. Siehe zu den Einzelheiten: Anlage Leistungsbeschreibung sowie Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Der Kreis Euskirchen ("Auftraggeber") beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen
aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.
Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelfingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.swissphone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es besteht während der Angebotsfrist die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten und Montagebedingungen zu informieren. Eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Der Auftragnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko einer nicht wahrgenommen Ortsbesichtigungsmöglichkeit. Ist eine Ortsbesichtigung gewünscht, werden die Bieter gebeten, möglichst frühzeitig an den in den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 4.2) genannten Ansprechpartner heranzutreten. Hinweis: Während der Ortsbesichtigung werden vom Auftraggeber keine Fragen entgegengenommen oder beantwortet. Fragen sind ausschließlich über den in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Weg zu stellen und werden ausschließlich im Wege von Bieterinformationen transparent gegenüber allen Bietern beantwortet.
2) Zum rahmenvertraglichen Element: Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, DAG oder DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa EUR 177.260,00 netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumender potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowieteils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.
3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von 10 Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertungweitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYX6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ort: Köln
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Ort: Köln
Land: Deutschland