Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/20-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/20-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35121700 Alarmsysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).

Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element 5 Jahre und Systemservice: 10 Jahre

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 750 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:

Es sind Arbeiten im gesamten Gebiet des Kreis Euskirchen erforderlich. Siehe zu den Einzelheiten: Anlage Leistungsbeschreibung sowie Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt der Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Euskirchen ("Auftraggeber") beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen

aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 112-271263
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelfingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.swissphone.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 750 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 750 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Es besteht während der Angebotsfrist die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten und Montagebedingungen zu informieren. Eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Der Auftragnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko einer nicht wahrgenommen Ortsbesichtigungsmöglichkeit. Ist eine Ortsbesichtigung gewünscht, werden die Bieter gebeten, möglichst frühzeitig an den in den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 4.2) genannten Ansprechpartner heranzutreten. Hinweis: Während der Ortsbesichtigung werden vom Auftraggeber keine Fragen entgegengenommen oder beantwortet. Fragen sind ausschließlich über den in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Weg zu stellen und werden ausschließlich im Wege von Bieterinformationen transparent gegenüber allen Bietern beantwortet.

2) Zum rahmenvertraglichen Element: Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, DAG oder DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.

Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa EUR 177.260,00 netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumender potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowieteils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.

3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von 10 Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).

4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertungweitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYX6H

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2022

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