Integration der Sprachdokumentation in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HA - 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-brilon.de
Adresse des Beschafferprofils: www.krankenhaus-brilon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integration der Sprachdokumentation in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH
Die Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH beabsichtigt die Integration der Sprachdokumentation in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH. Die Software muss sich nahtlos in die existierende KIS-Umgebung „MEDICO-Touch“ integrieren. Die geforderte Integrationstiefe muss allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungs-freies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist.
Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH, Am Schönschede 1, 59929 Brilon
Die Beschaffung umfasst die Ergänzung des vorhandenen KIS System der CGM Clinical Europe GmbH um nachfolgende Module:
1 xNuance DMOne Go Live Package Light und Nuance - DM One - Go Live Package Light – pauschal
10xNuance DMOne User License (1-25) GER und DM One - User License - German (1-25) - 1st level support - Hosted
10xNuance DMSK Medical Mobile Add-On GER und Nuance - DM SpeechKit Medical - Mobile AddOn User License – Hosted
35x Nuance DMOne User License (26-100) GER und Nuance - DM One User License (26-100) - 1st level support - Hosted - Hosted
35x Nuance DMSK Medical Mobile Add-On GER und Nuance - DM SpeechKit Medical - Mobile AddOn User License – Hosted
Die Erweiterung erfolgt im laufenden Betrieb. Die geforderte Integrationstiefe muss allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungs-freies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist. Ebenso die Synchronisation des Patientenkontextes in allen Funktionspaketen/-Modulen. Die Vermeidung von Doppelerfassung von Patientendaten ist zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Software muss sich nahtlos in die existierende KIS-Umgebung „MEDICO-Touch“ integrieren. Die geforderte Integrationstiefe muss allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungs-freies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist. Ebenso die Synchronisation des Patientenkontextes in allen Funktionspaketen/-Modulen. Die Vermeidung von Doppelerfassung von Patientendaten ist mit der tiefen Integration ist zu gewährleisten. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anwendung muss möglich sein. Durch die Verwendung einer Systemsoftware im Behandlungs- und Patientenkontext werden Schnittstellenverluste vermieden, um größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten. Die tiefe Integration kann ausschließlich vom bisherigen Systemhaus CGM angeboten und realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Integration der Sprachdokumentation in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html