EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-2022-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in fünf Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt);
- Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher);
- Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1);
- Los 4: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2);
- Los 5: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt)
Entsorgungsgesellschaft Bocholt mbH (EGB) Bovenkerkesch 14 46395 Bocholt
- Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Bocholt (Entsorgungsbetriebe Bocholt).
- Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers. Hierbei ist die Stellung von bis zu zwei Abrollcontainern (36 cbm bis 40 cbm) an der Übernahmestelle Bocholt erforderlich (kein Schubbodentransport).
- Verwertung des übergebenen Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe)
- Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: 3.000 Mg/a - 4.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 3.500 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern der Vertrag nicht spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH Estern 41 48712 Gescher
- Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW).
- Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Schubbodenfahrzeugen.
- Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe).
- Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: 1.500 Mg/a - 2.000 Mg/a (Auswertungsmenge 1.750 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern der Vertrag nicht spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH Estern 41 48712 Gescher
- Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW).
- Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers. Die Übernahme soll grundsätzlich mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen.
- Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe).
- Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: 2.500 Mg/a bis 3.000 Mg/a (Auswertungsmenge 2.750 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern der Vertrag nicht spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH Estern 41 48712 Gescher
- Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW).
- Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers. Die Übernahme soll grundsätzlich mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen.
- Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe).
- Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: 2.500 Mg/a bis 3.000 Mg/a (Auswertungsmenge 2.750 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern der Vertrag nicht spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH Estern 41 48712 Gescher
- Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW).
- Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen. Die Übernahme soll grundsätzlich mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen.
- Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe).
- Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: 2.500 Mg/a bis 3.000 Mg/a (Auswertungsmenge 2.750 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern der Vertrag nicht spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden;
- Bankerklärung auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der jeweils geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einer Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation, weitere Auskünfte erteilt:":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über den "Vergabesatellit Westfalen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der E-Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation, Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX9WYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.