855 LVR-Klinik Viersen, Haus 29, TGA KG 410-430 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2022-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
855 LVR-Klinik Viersen, Haus 29, TGA KG 410-430
In der LVR-Klinik in Viersen ist das bestehende Gebäude 29 (ehemals als KiGa genutzt) zu sanieren, umzubauen und zu erweitern. Es soll eine Krankenpflegeschule mit einem innerbetrieblichen Bildungs- und Veranstaltungszentrum entstehen.
LVR-Klinik Viersen, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie;
Planungsleistungen gem. HOAI_Technische Ausrüstung (HOAI_§53ff) für die Kostengruppen 410, 420 und 430.
Die LVR-Klinik Viersen plant den Umbau und die Erweiterung des Hauses 29/ Paulo-Freire-Haus (PFH) zu einer Krankenpflegeschule sowie einem Zentrum für die interne Aus- und Weiterbildung.
Das Bestandsgebäude Haus 29 ist ein eingeschossiger Bau aus ca. 1975 mit einer ausgeprägten Dachlandschaft aus prägnant gewölbten Sheddächern, die die einzelnen Klassenräume zusätzlich über Oberlichter belichten. Das Gebäude ist nur in einem äußerst geringfügigen Teilbereich vollunterkellert; ein System aus Kriechgängen versorgt die übrigen Gebäudeteile (begehbare Versorgungsschächte).
Es wird davon ausgegangen das Dichtungsmaterialen der Technische Anlagen mit asbesthaltigen Substanzen in gebundener Form seinerzeit verwendet wurden!!
Diese Baustoffe müssen kontrolliert ausgebaut und gem. den Vorschriften nach TRGS deklariert und entsorgt werden.
Da das Haus 29 neben der Krankenpflegeschule auch zu einem Zentrum der Fort- und Weiterbildung ausgebaut werden soll, muss das Gebäude um einzelne Teilbereiche ergänzt werden (Aula-Anbau, Verwaltungstrakt, Skill-Lab und Seminarbereich).
Durch den geplanten Austausch der alten, großflächigen Fensteranlagen wird die Außenhaut des Gebäudes zu einem großen Teil energetisch erneuert. Da auch der Dachaufbau komplett erneuert werden muss, ist als Grundlage zur kompletten Sanierung und Anbau das GEG anzuwenden (u.a. Primärenergiebedarf= -25% gegen. Referenzgebäude nach DIN 18599 und mind. 15% der Energieabdeckung durch erneuerbare Ressourcen) -kein Passivhausstandard wie ansonsten für LVR Gebäude notwendig-.
Auf Grund der herausragenden Komplexität der Aufgabenstellung wird vom Auftraggeber zwingend gefordert, dass die Projektleitung, die Planung, wie auch die Bauüberwachung mindestens durch die Berufsgruppe Dipl.-Ing. (FH) bzw. Bachelor (B.Eng., bzw. B.Sc.) der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik über die gesamte Laufzeit des Projektes dauerhaft zu besetzten und sicherzustellen ist.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien können der Datei
,,1_3.2 Kriterien Bewertungen Erläuterungen" entnommen
werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu
hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 2, im Sinne von § 55 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3, im Sinne von § 55 HOAI.
Dritte Stufe: Leistungsphase 4 - 9, im Sinne von § 55 HOAI.
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt.
Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur
Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der weiteren Stufen/Leistungsphasen besteht
nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des
europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure /
Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architekteninnen, die nach
dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt
sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit
20% gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt.3) durch die
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich
Technische Ausrüstung ist in den Geschäftsjahren 2019 - 2021
gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV nachzuweisen.
Der durchschnittliche Umsatz der entsprechenden Leistungen
in den Geschäftsjahren 2019 - 2021 muss mindestens 100.000.-
€ brutto betragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird mit 80% gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt 3) durch Vorlage von Referenzen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VGV nachzuweisen.
Alle Referenzen dürfen nicht weiter zurückreichen als bis 05/2014 (abgeschlossen zu vor genanntem Zeitpunkt).
Alle Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 5,6 und 8 der Honorarzone II im Leistungsbild Technische Ausrüstung (gem. §53 HOAI) in den KG 410, 420 und 430 enthalten und mindesten anrechenbare Kosten i. H. von 125.000.-€ (netto) ausweisen.
Einmalig in einer Referenz sind darüberhinaus folgende Mindestanforderung nachzuweisen:
-Honorarzone III in der KG 430
-Leistungsphase 3
-1.500 m² BGF
-350.000.- € (netto) anrechenbare Kosten in den KG 410, 420 und 430
-Bildungseinrichtung
-Sanierung und/oder Erweiterung
-öffentlicher Auftraggeber (z.B. Kommune, Land, Bund, AöR, Stadtwerke, öffentliche Körperschaft)
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. Architekten/Architektinnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass im Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem abzuschließenden Vertrag eine gültige und marktübliche Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten Auftrags beibehalten wird: 1.500.000 EUR für Personenschäden/500.000 EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifach der Deckungssumme betragen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers im Zuschlagsfall vorzulegen.
Weitere Mindestqualifikation zum eingesetzten Personal:
Die Projektleitung, stellv. Projektleitung und Bauleitung muss mind. der akademische Grad Dipl.-Ing.(FH), bzw. Bachelor of (E) bzw. (Sc) der Versorgungstechnik, oder Energie- und Gebäudetechnik haben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679 Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]