Entwicklung eines neuen Intranets im BMUV auf Open Source Basis (TYPO3) Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1587/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines neuen Intranets im BMUV auf Open Source Basis (TYPO3)
Das BMUV Intranet wurde zuletzt 2015 auf Basis von Microsoft SharePoint 2013 neu aufgesetzt. Im Jahr 2020 wurde das System ohne weitere Anpassungen auf SharePoint 2019 migriert. Das Intranet besteht aus einer Startseite, thematischen Unterseiten und Referatsseiten inkl. Unterseiten für einzelne Referate. Weiterhin werden eine Volltextsuche für alle Inhalte im Intranet und eine an ein Microsoft AD angebundene Personensuche mit Profilseiten für alle Beschäftigten und eine Organigrammansicht angeboten. Zusätzlich verwendet BMUV ebenfalls Teamräume zur Kollaborations- und Austauschzwecken auf SharePoint Basis an. Das Intranet BMUV erfüllt nicht mehr die Anforderungen an eine moderne Kommunikations- und Wissensplattform. Es ist u. a. nicht bzw. nur eingeschränkt auf mobilen Endgeräten nutzbar. Zielführend ist eine komplette Neuentwicklung auf Basis einer Open Source Plattform (TYPO3), um herstellerunabhängig eine solide Basis für die weitere Gestaltung des BMUV Intranets zu erlangen.
Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Berlin)
Der BMUV-Intranetauftritt soll schlanker, übersichtlicher und damit benutzerfreundlicher werden, so dass die Kolleg*innen schnell die gesuchten Informationen finden und sich auf der neuen Intranetseite gut orientieren können. Das Intranet soll sich optisch (Schriftart, Schriftgröße oben links, Breite des Inhaltsbereichs, etc.) am Internetauftritt www.bmuv.de orientieren. Wo möglich und sinnvoll soll die Extension News eingesetzt werden. Für das neue Intranet sollen 5 verschiedene Seiten-Templates (Startseite, Organigramm Abteilung/Unterabteilung, GVPL Referat, persönliche Profilseite und Inhaltsseite) entwickelt werden. Des Weiteren soll es unterschiedliche Designauswahlmöglichkeiten im Backend für Inhaltselemente, die abhängig vom Seiten-Template platziert werden können, geben. Einige Bereiche - abhängig vom Seiten-Template - sind fest definiert und durch die Redakteur*innen nicht editierbar. Erste Designvorstellungen (Auszüge von Teilbereichen) stehen für das neue Intranet zur Verfügung. Den Aufbau der Seiten-Templates liefert das BMUV. Das gilt auch für spezielle Inhaltselemente, wie z. B. Infoboxen. Eine Migration von Daten ist nicht erforderlich.
Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakte (AP):
- AP 1 Entwicklung Intranet (AP 1.1 Basisanforderungen, AP 1.2 optionales Erweiterungen)
- AP 2 Schulung
- AP 3 Support
Weitere Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
AP 1.2 stellt insgesamt ein Erweiterungspaket dar (optionale Leistung). Die Inanspruchnahme erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung durch die AG'in in Textform während der Vertragslaufzeit. Die/Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.