Rahmenvertrag externe Unterstützung für Solaris Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung für Solaris Betrieb
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen im Bereich Solaris-Betrieb zu erhalten.
Das ITZBund benötigt zur Leistungserbringung voraussichtlich permanent mindestens 6 gleichzeitig eingesetzte Personen die täglich zur Verfügung stehen. Dabei werden an den Dienstsitzen Frankfurt 5 Personen und am Dienstsitz Wiesbaden 1 Person benötigt. Bei hohem Auftragsaufkommen und durch Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft kann eine Erhöhung notwendig sein.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt 1.900 PT pro Jahr zzgl. der Rufbereitschaftszeiten für Frankfurt und Wiesbaden.
Bei der Schätzung der Leistungsmengen wurden folgende Grundlagen berücksichtigt:
• Die Leistungen sollen nach derzeitigem Stand gleichmäßig während der angegebenen Zeiträume erbracht werden.
• Bei der Bedarfsermittlung wurde von folgender Berechnungsgrundlage ausgegangen: 1 Personentag (PT) = 8 Stunden
• Die genannten, geschätzten Abnahmemengen basieren auf Schätzungen der Bedarfsträger im ITZBund nach derzeitiger Sachlage. Sie spiegeln den derzeitig absehbaren Bedarf / die voraussichtliche maximale Abnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung insgesamt dar. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um die geschätzten Abnahmemengen für die Jahre 2023 - 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1:
Der Bieter hat alle im Vordruck "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezügliche der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2:
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3:
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4:
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht ernsthaft zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß der Erklärungen vor.
EA 5:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung gegeben.
EA 6:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht ernsthaft zu bezweifeln.
EA 7:
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er im Geschäftsjahr 2021 einen Netto-Jahresumsatz in Höhe von mindestens 2.750.000,00 Euro erzielt hat.
EA 8:
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es der Auftraggeberin ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung soll auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je
Unternehmensdarstellung) beschränkt werden.
EA 9:
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren eine durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter von mindestens 12 hat.
Ein Projektbezug ist dann hergestellt, wenn die aufgezählten Mitarbeiter für den Leistungsgegenstand "Unterstützungsleistungen im Bereich Solaris-Betrieb" (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") besonders qualifiziert sind.
EA 10:
Der Bieter erklärt, dass sich sein Unternehmen bzw. folgendes Mitglied der Bietergemeinschaft
_____________________________________________________________ (bitte ggf. ergänzen) in der Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet (Ordnungsnummer:_______________ (bitte ggf. ergänzen)) bzw., dass die Bereitschaft seines Unternehmens bzw. folgendes Mitglieds der Bietergemeinschaft
_____________________________________________________________ (bitte ggf. ergänzen) besteht, diese zu erlangen, sofern dies vom Auftraggeber gefordert wird.
Er erklärt weiterhin, dass die eingesetzten Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehenen sind, und welche noch nicht sicherheitsüberprüft sind, einer Sicherheitsüberprüfung (bis Ü2) zustimmen werden, sofern dies vom Auftraggeber gefordert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.