Vorplanung (Lph 1+2) mit Linienbestimmung in der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung, inklusive Immissionsschutz,Verkehrsführungskonzept,Abbruchkonzept Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-08247-00_47-22-5046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorplanung (Lph 1+2) mit Linienbestimmung in der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung, inklusive Immissionsschutz,Verkehrsführungskonzept,Abbruchkonzept
BAB A46, zwischen Neuss und Düsseldorf ist eine ca. 4 km lange Streckenerneuerung mit Linienbestimmung vorzuplanen.
Weiter ist für die Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe, die mit ihren 3 Teilbauwerken innerhalb des zu erneuerden Streckenabschnittes liegt, der Ersatzneubau vorzuplanen (Lph 1+2).
Im Leistungsumfang enthalten ist
Objektplanung Verkehrsanlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Fachplanung Tragwerksplanung
Immissionsschutz
Verkehrsführungskonzept
Abbruchkonzept Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe
Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-08247-00_47-22-5046
Die Teilnahmeunterlagen sind unter "Sonstiges" abgelegt.
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Hansastraße 2 47799 Krefeld Neuss-Norf, Düsseldorf
BAB A46, zwischen Neuss und Düsseldorf ist eine ca. 4 km lange Streckenerneuerung mit Linienbestimmung vorzuplanen.
Weiter ist für die Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe, die mit ihren 3 Teilbauwerken innerhalb des zu erneuerden Streckenabschnittes liegt, der Ersatzneubau vorzuplanen (Lph 1+2).
Im Leistungsumfang enthalten ist
Objektplanung Verkehrsanlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Fachplanung Tragwerksplanung
Immissionsschutz
Verkehrsführungskonzept
Abbruchkonzept Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Gewertet werden die folgende Sachverhalte zu gleichen Teilen: Vergleichbare Projekte innerhalb der vergangenen 5 Jahre für die
- Leistungsphase 1 und 2, Objektplanung Verkehrsanlagen
- Leistungsphasen 1 bis 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke/Fachplanung Tragwerksplanung
Eintrag in Tabelle siehe Anlagen 4.1 und 4.2 und 4.3.
Gewertet werden ausschließlich jeweils die drei besten Referenzen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewertet werden die folgende Sachverhalte zu gleichen Teilen: Vergleichbare Projekte innerhalb der vergangenen 10 Jahre für die
- Leistungsphase 1 und 2, Objektplanung Verkehrsanlagen
- Leistungsphasen 1 bis 3 , Objektplanung Ingenieurbauwerke/ Tragwerksplanung
Eintrag in Tabelle siehe Anlagen 4.7 und 4.8.
Gewertet werden ausschließlich jeweils die drei besten Referenzen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Vergleichbare Projekte innerhalb der vergangenen 10 Jahre, die mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind.
Eintrag in Tabelle siehe Anlagen 4.9 und 4.10.
Gewertet werden ausschließlich jeweils die drei besten Referenzen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Wieviel MitarbeiterInnen arbeiten aktiv mit AKG Vestra Infravision, oder gleichwertiger Software?
Wieviel MitarbeiterInnen arbeiten aktiv mit Soundplan, oder gleichwertiger Software?
Wieviel MitarbeiterInnen arbeiten aktiv mit Allplan, oder gleichwertiger Software?
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tagen vor Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist über die Kommunikaton der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden ,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Für die Planung von Verkehrsanlagen 400.000 EUR/a (netto)
Für die Planung von Ingenieurbauwerken (Brückenbauwerken) 1,0 Mio. EUR/a (netto)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Leistungsphase 1 und 2 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung oder gleichwertigem Studium mit 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Verkehrsanlagen (Lph 1 und 2, § 47 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.1), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2
- Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straßen mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk)
- Bei den Referenzprojekten müssen die geplanten Strecken mindestens 3 km lang gewesen sein mit einer Anschlussstelle im Planungsgebiet
Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 3, § 43 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt für die Objektplanung Ingenieurbauwerke aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.2), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 1, 2 und 3
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Bauen im Bestand
Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 3, § 51 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person (hier ist die Doppelbenennung der Person aus dem vorherigen Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke möglich) muss mindestens ein Referenzprojekt für die Fachplanung Tragwerksplanung aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.3), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1, 2 und 3
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Bauen im Bestand
Lärmschutzgutachten
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Lärmschutzgutachten (nach den Kriterien der Lärmvorsorge) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.4), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Lärmschutzgutachten (Lärmvorsorge) für eine Maßnahme mit einer Streckenlänge von mindestens 3 km
- Referenzprojekte müssen ein Lärmschutzgutachten für die Aufstellung des RE-Entwurfs beinhalten und als Unterlage für die Planfeststellung vorgelegt worden sein.
Luftschadstoffgutachten
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Luftschadstoffgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.5), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Luftschadstoffgutachten für eine Maßnahme mit einer Streckenlänge von mindestens 3 km
Geotechnik
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Leistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften, Geologie/Ingenieurgeologie oder vergleichbarem ingenieurgeologischem Studium mit mindestens 5 Jahren Berufspraxis in folgenden Bereichen:
- Geotechnische Voruntersuchung von Brückenbauwerken der geotechnischen Kategorie GK 3
- Geotechnische Voruntersuchung von Baugruben, Spundwänden und Ankern im Grundwasserbereich
- Geotechnische Voruntersuchung bei der Herstellung von Bohrpfählen Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.6), das die o.g. Kriterien erfüllt
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Der Bewerber muss mindestens
für ein vergleichbares Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage 4.7):
- Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straßen mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk)
- Streckenlänge mindestens 3 km
sowie
die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI sowohl für die Objektplanung Ingenieurbauwerke als auch die Fachplanung Tragwerksplanung erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage 4.8):
- Die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI abgeschlossen
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Neubau / Ersatzneubau einer Straßenbrücke im Zuge einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße mit mindestens 6 Fahrstreifen beinhalten
und
für Lärm- und Schadstoffgutachten eine Neu- oder Ausbaumaßnahme einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße erbracht haben (Eintrag siehe Anlage 4.7).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mindestens ein Projektleiter, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Verkehrsplanung mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Großprojekten im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen in der Leistungsphase 1 und 2 nach § 47 HOAI mit einem Bauvolumen größer 30 Mio.EUR und mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk).
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.9), das die o.g. Kriterien erfüllt.
Objektplanung Ingenieurbauwerke/Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Projektleiter, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung Großprojekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Lph 1 bis 3, §§ 43 und 51 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen und einem Bauvolumen größer 50 Mio.EUR sowie mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk mit einer Stützweite > 100 m).
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.10), das die o.g. Kriterien erfüllt.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
fünf qualifizierte Mitarbeiter (Bauingenieur o.ä.) im Bereich Objektplanung der Verkehrsanlagen, drei qualifizierte Mitarbeiter (Bauingenieur o.ä.) im konstruktiven Ingenieurbau beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- MS Office 2013 oder höher (oder gleichwertig)
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement
- OKSTRA (OKSTRA-Format: CTE, XML mit Fachbedeutungen NRW)
- Straßenplanungssoftware:
AKG Vestra Seven Pro bzw. Vestra Infravision (oder gleichwertig)
- CAD Programm für die Planung von Ingenieurbauwerken: AllPlan (oder gleichwertig)
- SoundPLAN ab der Version 8 , (oder gleichwertig)
- AVA-System: iTWO (verwendet der Auftraggeber), (oder gleichwertig)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens
nach der DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme zertifiziert sein oder eine vergleichbare interne Qualitätssicherung vorweisen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke müssen vom Bieter/von einer Bietergemeinschaft zusammen bearbeitet werden. Für diese Themenschwerpunkte darf kein Unterauftragnehmer beauftragt werden.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EURO und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio EURO. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDFZ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de