Förderbaustein 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderbaustein 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" im Kreis Unna aufgeteilt nach Losen.
1,5 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Lünen, Selm und Werne
Kreis Unna Lünen, Selm, Werne
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 1,5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Lünen, Selm und Werne
1,5 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
Kreis Unna Bergkamen, Kamen und Bönen
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 1,5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
2 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Kreis Unna Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 2,0 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lünen, Selm und Werne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.multikulti-forum.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bergkamen, Kamen und Bönen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.multikulti-forum.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.invia-unna.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DBA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.