Schülerspezialverkehr Karl-Brauckmann-Schule Holzwickede Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/22-64
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Karl-Brauckmann-Schule Holzwickede
Beförderung von körperlich und/oder geistig eingeschränkten Personen zur Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede und zurück
Linie 23
Karl-Brauckmann-Schule Karl-Brauckmann-Straße 5 59439 Holzwickede
Beförderung von 11 Personen montags bis freitags ab/bis Schwerte mit einer Begleitperson
Linie 28
Karl-Brauckmann-Schule Karl-Brauckmann-Straße 5 59439 Holzwickede
Beförderung von 5 Personen montags bis freitags ab/bis Fröndenberg mit einer Begleitperson
Linie 29
Karl-Brauckmann-Schule Karl-Brauckmann-Straße 5 59439 Holzwickede
Beförderung von 6 Personen montags bis freitags ab/bis Schwerte mit einer Begleitperson
Taxi K1
Karl-Brauckmann-Schule Karl-Brauckmann-Straße 5 59439 Holzwickede
Beförderung von 3 Personen montags bis freitags ab/bis Unna-Massen/Königsborn mit einer Begleitperson
Taxi K3
Karl-Brauckmann-Schule Karl-Brauckmann-Straße 5 59439 Holzwickede
Beförderung von 7 Personen montags bis freitags ab/bis Unna-Hemmerde mit einer Begleitperson
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
alle Linien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hts-frankewitz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DB43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.