Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bonn (Bundesministerium der Finanzen), VOEK 182-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bonn (Bundesministerium der Finanzen), VOEK 182-22
Unterhaltsreinigung:
- 24.087,25 m² Grundfläche
- 3.089.723,56 m² Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
53121 Bonn
Unterhaltsreinigung:
- 24.087,25 m² Grundfläche
- 3.089.723,56 m² Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Liegenschaft:
- Bundesministerium der Finanzen, Am Propsthof 78a, 53121 Bonn
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Vorverfahren VOEK 169-20 erfolgten am 20.07.2021 u.a. eine Zuschlagserteilung für die in Rede stehende Liegenschaft. Der Leistungsbeginn war aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen der Stufe 2 für dieses Los für den 01.04.2022 festgelegt. Der neue Auftragnehmer verfügte nicht über ausreichend erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal der Stüfe 2, sodass am 01./09.03.2022 ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist. Die Neuausschreibung befindet sich in der Vorbereitung, kurzfristig musste jedoch eine Leistungserbringung gesichert sein.
Begründung Ausnahmetatbestände:
- Dringlichkeit i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Die Dringlichkeit ist vorliegend gegeben, da der Nutzer bereits in der o.g. Liegenschaft seinen Dienstbetrieb unterhält und eine regelmäßige Reinigung der Räume zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten des Nutzers zwingend notwendig ist. Die Liegenschaft muss daher seit dem 01.04.2022 weiterhin fortlaufend gereinigt werden. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV waren für die BImA nicht vorhersehbar. Das Beschaffungsbedürfnis hat sich aufgrund des geschlossenen Aufhebungsvertrages mit dem neuen Dienstleister zugespitzt. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ließen es vorliegend nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene Verfahren (mind. zehn Tage für Angebotsfrist) und das nicht offene Verfahren (mind. zehn Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. zehn Tage für Angebotsfrist) sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (mind. 15 Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. zehn Tage für Angebotsfrist) vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind der BImA auch nicht zuzurechnen. Es war für die BImA unter Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht vorhersehbar, dass der Dienstleister, wie im Vergabeverfahren VOEK 169-20 zugesichert, zum Leistungsbeginn nicht über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal der Stufe 2 in ausreichender Anzahl verfügt.
- § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV
Grundsätzlich ist in der Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen zwar keine besondere Befähigung außerhalb der branchenüblichen Fähigkeiten oder einer speziellen Ausstattung für die Auftragsdurchführung zu sehen, sodass ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Bereich regelmäßig nicht begründet werden kann. Vorliegend besteht aufgrund des besonderen Sicherheitsbedürfnisses des Nutzers BMF die Verpflichtung nur erfolgreich SÜ2-überprüftes Reinigungspersonal einzusetzen. Daneben treten weitere liegenschaftsbezogene Besonderheiten, die weiterhin vorherrschende pandemische Ausnahmesituation und die zeitlichen Umstände. Es können rückwirkend zum Ausführungsbeginn am 01.04.2022 keine potentiellen neuen Auftragnehmer mit entsprechender SÜ2-Personalstärke gefunden werden, die sich die Besonderheiten in der Ausführung der Unterhaltsreinigungsleistungen auf der vom BMF genutzten Liegenschaft in der Kürze der Zeit noch aneignen könnten. Damit ist vorliegend eine faktische Alleinstellung zu bejahen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland