Verhandlungserfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe eines Pflegevertrages und eines Rahmenvertrages zur Weiterentwicklung der vorhandenen Software AiBATROS, VOEK 011-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungserfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe eines Pflegevertrages und eines Rahmenvertrages zur Weiterentwicklung der vorhandenen Software AiBATROS, VOEK 011-21
Pflege, Wartung und Störungsbeseitigung der Software AiBATROS sowie Anpassungen, Customizing dieser Software nebst Erstellen und Überlassen von Individualsoftware, optionale Erweiterung des Funktionsumfangs der Softwarelizenzen sowie Schulungsleistungen
53119 Bonn
Pflege, Wartung und Störungsbeseitigung der Software AiBATROS sowie Anpassungen, Customizing dieser Software nebst Erstellen und Überlassen von Individualsoftware, optionale Erweiterung des Funktionsumfangs der Softwarelizenzen sowie Schulungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2, lit. b, c, Abs. 6 Vergabeverordnung (VgV) kann eine Direktvergabe durchgeführt werden.
1. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden, so dass die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen, der CalCon erbracht werden kann. Die hohen Anforderungen, die an diesen Ausnahmetatbestand geknüpft sind, werden vorliegend erfüllt.
2. Der Beschaffungsbedarf ist durch die Auftraggeberin sachgerecht bestimmt worden. Willkürfrei wurden die funktionalen Anforderungen für die Bestimmung zusammengetragen, die sich aus dem Auftragsgegenstand selbst ergeben.
3. Dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht, wurde von der Auftraggeberin ermittelt. Neben der Bestandssoftware der CalCon findet sich keine weitere Software-Lösung, die die umfassenden Anforderungen an das digitale Liegenschaftsmanagement bereits heute nahezu vollständig erfüllt oder eine Umsetzung der Anforderungen in näherer Zukunft und bis zum Ablauf des vorliegenden Vertragsverhältnisses erwarten lässt. Auch gehen mit einer etwaigen Neuentwicklung von Funktionalitäten Risiken auf qualitativer Ebene einher.
4. Die CalCon ist zudem Eigentümerin von ausschließlichen Nutzungsrechten an der sich in der Nutzung befindlichen Software und den dazugehörigen Datenbanken, sodass eine Weiterentwicklung und Anpassung durch Dritte rechtlich unmöglich ist, da die CalCon Unterlassungsansprüche hiergegen einwenden könnte.
5. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht ersichtlich. Zwar könnte eine vollständige Neuentwicklung der Software durch ein anderes Unternehmen erwogen werden. Wegen der erheblichen Nachteile, die ein solches Vorgehen jedoch mit sich brächte, ist eine solche Lösung nicht als vernünftig im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu betrachten. Die bereits getätigten Investitionen bezüglich der bestehenden Software wären verloren und die Finanzmittel müssten erneut aufgewendet werden. Die Software müsste weitgehend neu entwickelt werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutete. Die Neuentwicklung birgt zudem Realisie-rungsrisiken und bedeutet einen hohen Erstellungsaufwand. Selbst hinsichtlich Software, die teilweise bereits notwendige Funktionalitäten aufweist, wird der Aufwand zur Entwicklung der bislang dort nicht vorhandenen Funktionalitäten fachlich als sehr hoch eingeschätzt. Ein Start zum Januar 2022, wie durch das Auslaufen des Altvertrags notwendig ist, wäre durch keine Alternativlösung möglich.
6. Eine unzulässige künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, ist dabei nicht festzustellen. Denn die Festlegung der Parameter beruht auf auftrags- und sachbezogenen Erwägungen, zu dessen Grundlage die sich unmittelbar aus dem Auftragsgegenstand ergebenden Anforderungen an eine Software zum um-fassenden Liegenschaftsmanagement dienen.
7. Die Vorschriften § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV zur Direktvergabe von Folgeaufträgen und Wiederkehrenden Leistungen sind hier nicht anwendbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland