Nicht offener Realisierungswettbewerb für den Neubau einer 2-zügigen Grundschule, einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule sowie für Fachräume für die Real- und Gemeinschaftsschule, für den Neubau einer Mensa, für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle und für die Freianlagenplanung in Kornwestheim. Referenznummer der Bekanntmachung: SKWH-2022-0001
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kornwestheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb für den Neubau einer 2-zügigen Grundschule, einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule sowie für Fachräume für die Real- und Gemeinschaftsschule, für den Neubau einer Mensa, für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle und für die Freianlagenplanung in Kornwestheim.
Im Rahmen eines interdisziplinären, nicht offenen Planungswettbewerbes mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Architekten- und Landschaftsplanerleistungen, durchgeführt als nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 , sollen ein Architekturbüro und ein Freianlagenplaner für die Planung und voraussichtliche spätere Realisierung des Schulcampus, bestehend aus dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule, dem Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule sowie für Fachräumen der Real- und Gemeinschaftsschule, dem Neubau einer Mensa, dem Neubau einer Dreifeld-Sporthalle und der Freianlagenplanung in Kornwestheim ausgewählt werden.
Im Anschluss an den Wettbewerb soll die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen: Leistungen der Objektplanung für Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 8, ggf. 9); Leistungen der Freianlagenplanung (§ 39 HOAI, Leistungsphasen 1 - 8, ggf. 9) an einen der Preisträger stufenweise erfolgen.
Die weiteren Planungsbedingungen sind in der Auslobungsunterlage aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der Teilnehmenden für den Planungswettbewerb erfolgt durch das vorgeschaltetes Auswahlverfahren. Für den Wettbewerb werden 15 Bewerberteams nach den unten genannten Kriterien des Bewerber- und Auswahlverfahrens ausgewählt. 20 Bewerberteams werden zur Teilnahme am Planungswettbewerb (RPW) aufgefordert. Davon sind fünf Bewerberteams vorab gesetzt (vgl. Abschnitt IV.1.7.)
Zur Ermittlung der weiteren 15 Wettbewerbsteilnehmenden wird ein qualifiziertes
Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Teilnehmenden werden anhand eindeutiger,
nichtdiskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien aus dem Kreis der
Bewerber/innen gemäß § 3 Abs. 3 UA 2 RPW 2013 ausgewählt. Die hier einzureichenden Referenzen (4 Referenzen Objektplanung - 1 realisiertes Schulprojekt gem. Objektliste 10.2 der Anlage 10 HOAI 2021: Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, 1 realisiertes Projekt beliebiger Ausgabenstellung, 1 Wettbewerbserfolg beliebiger Aufgabenstellung, 1 realisiertes Projekt beliebiger Ausgabenstellung mit Auszeichnung und 2 Referenzen Landschaftsplanung - 1 realisiertes Freianlagenprojekt gem. Objektliste 11.2 der Anlage 11 HOAI 2021: Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot, das der Planungsaufgabe des Wettbewerbs entspricht oder damit vergleichbar ist, 1 realisiertes Projekt beliebiger Ausgabenstellung) werden wie folgt gewertet:
Die maximale Punktzahl im Bereich der Objektplanung für Gebäude beträgt 40 Punkte (15 Punkte für ein realisiertes Schulprojekt, 10 Punkte für ein realisiertes Projekt beliebiger Aufgabenstellung, 10 Punkte für einen Wettbewerbserfolg und 5 Punkte für einen entgegengenommenen Architekturpreis beliebiger Aufgabenstellung für ein Projekt), im Bereich der Landschaftsplanung 10 Punkte (5 Punkte für ein realisiertes Projekt, das der Planungsaufgabe des Wettbewerbs in Größe und Nutzung entspricht und 5 Punkte für ein realisiertes Projekt beliebiger Aufgabenstellung). Insgesamt sind 50 Punkte zu erreichen.
Als Qualifikationskriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind mindestens 25 Punkte zu von über 15 Bewerber/n/innen mit mindestens 25 Punkten entscheidet die
erreichte Punktzahl der Bewerberteams absteigend über die Teilnahme. Mehrere punktgleiche Teams auf den letzten Qualifikationsplätzen werden über ein Losverfahren gemäß § 3 Abs. 3 UA 3 RPW 2013 unter Beteiligung eines nicht am Wettbewerbsverfahren beteiligten Mitarbeitenden der Ausloberin (Mitarbeiter/in Rechnungsprüfungsamt) ausgewählt. Eine Liste potenzieller Nachrückenden wird ebenfalls über dieses Verfahren bestimmt.
Die eingereichten Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers erbracht worden sein.
Eine Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortliche(r) Projektleiter(in) in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen.
Die vollständige ausgefüllte Bewerbungsunterlage ist als pdf-Datei auf der von der der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Das vom Auftraggeber gestellte Formular (Zulassung TN) ist zu verwenden.
Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Bewerberteams aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Beratung durch Tragwerkplaner und TGA-Ingenieure.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Weiter bei Punkt VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien kommen bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten zur Anwendung (Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge dar):
1) Städtebauliches, freiraumplanerisches und architektonisches Konzept
2) Gestalterische und räumliche Qualität
3) Umsetzung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
4) Beurteilung hinsichtlich der Flexibilität zur Anpassung an neue Bildungsprofile und
pädagogische Konzepte, Verschiebbarkeit von Grenzen der Nutzungseinheiten.
5) Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Kennwerte, z. B. BGF/HNF; BRI/HNF
6) Erschließung der verschiedenen Nutzungseinheiten
7) Barrierefreiheit und Inklusion
8) Erfüllung ökologischer Anforderungen und Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit.
9) Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erweiterung für eine 3-zügige Grundschule.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
1. Preis 70.000 € netto
2. Preis 45.000 € netto
3. Preis 30.000 € netto
4. Preis 20.000 € netto
2 Anerkennungen 20.000 € netto (insg.)
Das Preisgericht kann einstimmig eine abweichende Anzahl von Preisen und Anerkennungen und eine andere Verteilung der Preissumme beschließen, § 7 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 RPW 2013.
Es werden keine Bearbeitungshonorare ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Registrierung <<
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung des Wettbewerbes beratend mitgewirkt und dem Inhalt der Auslobung zugestimmt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2022-1-17 mit Datum vom 07.07.2022 registriert.
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Diesem Verfahren liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist.
Es ist aktuell folgende Terminschiene vorgesehen:
- Bewerbung zum Teilnahmeverfahren: vom 11. Juli 2022 bis 01. August 2022
- Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme vom 05. August 2022 bis 26. August 2022
- Ausgabe Auslobung (Aufgabenstellung): 02. September 2022
- Kolloquium: 30.09.2022
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten 25. November 2022
- Abgabe Modell 02. Dezember 2022
- Preisgerichtssitzung 16. Dezember 2022
Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und / oder juristischen Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen, und die bis zum 01.08.2022 die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb abgegeben haben.
Die fachlichen Anforderungen erfüllen interdisziplinäre Bewerber oder Bewerberteams aus Architekten/innen und Landschaftsplanern /innen, mit fachlicher Beratung durch Ingenieure/innen der Tragwerksplanung und der TGA-Planung.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich eine der folgenden Berufsbezeichnungen zu führen: Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt der EU Nr. L 255 S. 22-142) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der/die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen Person und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei interdisziplinären Bewerberteams aus juristischen und natürlichen Personen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW §4 Absatz 2 beschriebenen.
Die Benennung der fachlich beratend mitwirkenden Ingenieur/e/innen (Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erforderlich. Diese sind erst in der Verfassererklärung zu nennen.
Die Verfassererklärung ist federführend vom Architekten / der Architektin zu unterzeichnen.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerberteams führen zum Ausschluss der jeweiligen Bewerberteams.
Weitere Berater/innen und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
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Beauftragung durch die Ausloberin
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes wird die Ausloberin die Bewerberteams aus Architekt/en/innen und Landschaftsplaner/n/innen, deren Arbeiten mit einem Preis ausgezeichnet wurden, gemäß VgV zur Abgabe eines Angebotes über die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse auffordern und zu Verhandlungen hierüber einladen.
Die Ausloberin wird den beiden Disziplinen des Preisträgers/der Preisträgerin, der/die den Zuschlag erhält, in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, unter den in den RPW 2013 genannten Voraussetzungen, die weitere Bearbeitung stufenweise bis mind. einschl. Leistungsphase 5, optional Leistungsphase 6-8, ggf. 9 gemäß HOAI übertragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder der Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (vgl. RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Die Ausloberin wird im Anwendungsbereich der VgV mit allen Preisträger/n/innen über den Auftrag verhandeln. Die für dieses nachfolgende Verhandlungsverfahren anzuwendenden zusätzlichen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien werden wie folgt festgelegt:
>> Eignungskriterien <<
1. Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 5,0 Mio. EUR (Architekt/in) bzw. 2,0 Mio EUR (Landschaftsarchitekt/in)
-für Personenschäden i.H.v. 5,0 Mio. EUR (Architekt/in) bzw. 2,0 Mio EUR (Landschaftsarchitekt/in)
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung kann auch für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft).
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Umsatz
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Kalenderjahren, die Darstellung muss für jedes Kalenderjahr erfolgen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Mitarbeiteranzahl
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte einschließlich Inhaber/in, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation: Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master, technische Zeichner, sonstige Mitarbeitende, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen und Anzahl Mitarbeitende gesamt. Die Angabe muss pro Kalenderjahr erfolgen.
Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden gefordert.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerbenden gesondert vorzulegen und die Angaben zusammengefügt darzustellen.
4. Berufsqualifikation gemäß II.2.1 (Angaben zu besonderem Berufsstand)
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123/124 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung EU2022/576 (Russlandsanktionen)
>> Zuschlagskriterien <<
Für das Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis und dessen Entwicklungspotenzial u.a. hinsichtlich Flexibilität und Pädagogik mit 55 Prozent gewichtet.
Die weiteren Zuschlagskriterien werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bekanntgegeben.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden die im Rahmen des Wettbewerbs erbrachten Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf zu wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
>> Allgemeine Wettbewerbsbedingungen <<
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Fassung vom 31.01.2013 zugrunde, abrufbar unter
"http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31012013_B10811172.htm."
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmende sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Jede/r Beteiligte erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung und Mitwirkung am Verfahren mit dem Inhalt dieser Ausschreibung einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Die Ausloberin weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
wird hingewiesen.