Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Köln
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen Dienstleister mit der technischen Pflege und Weiterentwicklung sowie der technischen redaktionellen Betreuung und die technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Multisite Umgebung www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info beauftragt. Ziel war neben einer einwandfreien Funktionalität der Ausbau der beiden Internetangebote, insbesondere die Steigerung des Informationsgehaltes, der Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit.
Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die folgenden Leistungen:
— Einarbeitung und Übernahme;
— Projektmanagement;
— technische Pflege und Weiterentwicklung;
— technisch-redaktionelle Betreuung;
— technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung;
— Designentwicklung, Beratung zu Designanpassungen und Umsetzung;
— Beratung SEO-Strategie;
— technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen.
Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der AG sowie von ihr benannten fachlichen Dienstleistern für die inhaltliche Betreuung sowie die fachliche Konzeption zusammenzuarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältnis wurde mit
folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z=L/Px100 (Z=Leistungs-Preis-Kennzahl; L=Leistungspunkte;
P=Preis). Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wurde mit 7 % ein Schwankungsbereich
festgelegt. Von dem im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wurde das mit der höchsten Anzahl von
Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten
Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert
des Entscheidungskriteriums (Anzahl von Leistungspunkten) identisch ist, wurde der Preis als zweites
Entscheidungskriterium (Ergänzungskriterium) festgelegt.
Leistungspunkte wurden für die folgenden Unterkriterien vergeben: Kurzkonzept Technische Pflege/
Instandhaltung und Sicherheit (max. 1500 LP), Kurzkonzept zur Integration von Videos (max. 750 LP);
Kurzkonzept zur Umgestaltung/Neugestaltung der Nachrichtenseite www.fruehehilfen.de/service/nachrichten
(max. 900 LP), Mitarbeiterprofil 1: Projektleitung (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 2: Beratung/Konzeption (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 3: Design (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 4: Software-Entwicklung (max. 500 LP).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Es hab bereits im Vorfeld drei andere Änderungen an diesem Auftrag im Laufe der Vertragsausführung:
- Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Integration des geplanten Online-Lernangebots in den Internetauftritt des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen
- Auftragsänderung nach §132 Abs. 3 GWB, Zusätzliche Beratungsleistungen
- Auftragserweiterung nach § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB, Notwendiges TYPO3 Upgrade auf Version 9 www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info
Im Rahmen dieser Auftragsänderung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Web Commerce GmbH mit der inhaltlichen Erweiterung des Angebots der Lernplattform beauftragt, um die bereits in den Frühen Hilfen tätigen Fachkräfte zeitnah zu unterstützen, da aufgrund der Corona-Pandemie keine Weiterbildungskurse für Familienhebammen (FamHeb) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP) stattfinden konnten. Dieser Umstand traf auf bereits begonnene und schon gestartete Weiterbildungsmaßnahmen zu. Die Versorgung der belasteten Familien in den Frühen Hilfen durch FamHeb und FGKiKP ist eine zentrale Säule der Unterstützungsangebote vor Ort. Aufgrund des Fachkräftemangels stand das Angebot vielerorts schon vor der Krise unter Druck. Es galt einen weiteren Verlust an Fachkräften in dem Angebot auf jeden Fall zu verhindern. Mit der Einrichtung der Lernplattform, als technische Erweiterung der Seite www.fruehehilfen.de, ließ sich dieser negative Trend reduzieren, so die Rückmeldung der Fachpraxis.
Ziel war es, den Fachkräften durch eine zentrale Lernplattform auch zu ermöglichen, sich in Zeiten der Krise fachliche Inhalte, zeitlich und räumlich unabhängig, anzueignen. Dadurch kann dem Abbruch von Weiterbildungsmaßnahmen und auch dem Verlust von Fachkräften in den Angeboten vorgebeugt werden. Die bereits freigeschalteten Kurse sind dementsprechend für Gesundheitsfachkräfte geeignet, die sich in der Weiterbildung für eine Tätigkeit in den Frühen Hilfen befinden.
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die Corona-Pandemie psychosoziale Krisen in Familien ausgelöst oder verschärft hat. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden darüber hinaus nun immer mehr Familien in den Frühen Hilfen begleitet, die durch Krieg und Flucht traumatisiert sind. Die Fachkräfte der Frühen Hilfen müssen dabei zum Teil (neue) immense Herausforderungen annehmen und bewältigen. Eine zentrale Herausforderung für Fachkräfte der Frühen Hilfen ist es, Einschränkungen elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen im Kontext einer psychischen und/oder Suchterkrankung bei Eltern zu erkennen und professionell zu begegnen. Dazu werden vielfältige Kompetenzen in den Bereichen Fachwissen und Methodenkompetenz benötigt.
Es besteht somit ein unvorhersehbarer Änderungsbedarf nach § 132 Abs. 2 S 1. Nr. 3 GWB, da die inhaltliche Änderung der Lernplattform auch aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen ist und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Die Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag des ursprünglichen Vergabeverfahrens sehen als Auftragsgegenstand die Pflege sowie die konzeptionelle und technische Weiterentwicklung der Internetseite www.fruehehilfen.de vor. Die geplante inhaltliche Erweiterung der Lernplattform ist nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten gewesen, so dass sie als Zusatz den Leistungsbereich des bestehenden EVB-IT Erstellungsvertrags ergänzen. Es handelt sich somit um eine zusätzliche Dienstleistung im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die dafür zusätzlichen technischen Dienstleistungen sind somit erforderlich und waren so und in dieser zeitlichen Abfolge nicht vorhersehbar. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist ein Wechsel des derzeitigen Auftragnehmers nicht möglich. Die Lernplattform ist integrierter Bestandteil der Webseite fruehehilfen.de und wird über das gleiche CM - System (TYPO3) betrieben. Infolgedessen müssen alle vorzunehmenden Änderungen in ihren technischen Auswirkungen auch für die Webseite berücksichtigt/erfasst werden. Die BZgA müsste damit einem weiteren Auftragnehmer für das gleiche Format Zugriff im Backend gewähren und zwei Unternehmen würden parallel an der technischen Weiterentwicklung der Internetseite www.fruehehilfen.de arbeiten. Dies ist jedoch nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar sind.
siehe Ziffer VII.2.1)