Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen Dienstleister mit der technischen Pflege und Weiterentwicklung sowie der technischen redaktionellen Betreuung und die technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Multisite Umgebung www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info beauftragt. Ziel war neben einer einwandfreien Funktionalität der Ausbau der beiden Internetangebote, insbesondere die Steigerung des Informationsgehaltes, der Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit.

Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die folgenden Leistungen:

— Einarbeitung und Übernahme;

— Projektmanagement;

— technische Pflege und Weiterentwicklung;

— technisch-redaktionelle Betreuung;

— technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung;

— Designentwicklung, Beratung zu Designanpassungen und Umsetzung;

— Beratung SEO-Strategie;

— technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen.

Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der AG sowie von ihr benannten fachlichen Dienstleistern für die inhaltliche Betreuung sowie die fachliche Konzeption zusammenzuarbeiten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 061-146171

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_2020_01
Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 198 720.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältnis wurde mit

folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z=L/Px100 (Z=Leistungs-Preis-Kennzahl; L=Leistungspunkte;

P=Preis). Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wurde mit 7 % ein Schwankungsbereich

festgelegt. Von dem im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wurde das mit der höchsten Anzahl von

Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten

Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert

des Entscheidungskriteriums (Anzahl von Leistungspunkten) identisch ist, wurde der Preis als zweites

Entscheidungskriterium (Ergänzungskriterium) festgelegt.

Leistungspunkte wurden für die folgenden Unterkriterien vergeben: Kurzkonzept Technische Pflege/

Instandhaltung und Sicherheit (max. 1500 LP), Kurzkonzept zur Integration von Videos (max. 750 LP);

Kurzkonzept zur Umgestaltung/Neugestaltung der Nachrichtenseite www.fruehehilfen.de/service/nachrichten

(max. 900 LP), Mitarbeiterprofil 1: Projektleitung (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 2: Beratung/Konzeption (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 3: Design (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 4: Software-Entwicklung (max. 500 LP).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es hab bereits im Vorfeld drei andere Änderungen an diesem Auftrag im Laufe der Vertragsausführung:

- Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Integration des geplanten Online-Lernangebots in den Internetauftritt des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen

- Auftragsänderung nach §132 Abs. 3 GWB, Zusätzliche Beratungsleistungen

- Auftragserweiterung nach § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB, Notwendiges TYPO3 Upgrade auf Version 9 www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info

Im Rahmen dieser Auftragsänderung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Web Commerce GmbH mit der inhaltlichen Erweiterung des Angebots der Lernplattform beauftragt, um die bereits in den Frühen Hilfen tätigen Fachkräfte zeitnah zu unterstützen, da aufgrund der Corona-Pandemie keine Weiterbildungskurse für Familienhebammen (FamHeb) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP) stattfinden konnten. Dieser Umstand traf auf bereits begonnene und schon gestartete Weiterbildungsmaßnahmen zu. Die Versorgung der belasteten Familien in den Frühen Hilfen durch FamHeb und FGKiKP ist eine zentrale Säule der Unterstützungsangebote vor Ort. Aufgrund des Fachkräftemangels stand das Angebot vielerorts schon vor der Krise unter Druck. Es galt einen weiteren Verlust an Fachkräften in dem Angebot auf jeden Fall zu verhindern. Mit der Einrichtung der Lernplattform, als technische Erweiterung der Seite www.fruehehilfen.de, ließ sich dieser negative Trend reduzieren, so die Rückmeldung der Fachpraxis.

Ziel war es, den Fachkräften durch eine zentrale Lernplattform auch zu ermöglichen, sich in Zeiten der Krise fachliche Inhalte, zeitlich und räumlich unabhängig, anzueignen. Dadurch kann dem Abbruch von Weiterbildungsmaßnahmen und auch dem Verlust von Fachkräften in den Angeboten vorgebeugt werden. Die bereits freigeschalteten Kurse sind dementsprechend für Gesundheitsfachkräfte geeignet, die sich in der Weiterbildung für eine Tätigkeit in den Frühen Hilfen befinden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 21
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 96 300.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die Corona-Pandemie psychosoziale Krisen in Familien ausgelöst oder verschärft hat. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden darüber hinaus nun immer mehr Familien in den Frühen Hilfen begleitet, die durch Krieg und Flucht traumatisiert sind. Die Fachkräfte der Frühen Hilfen müssen dabei zum Teil (neue) immense Herausforderungen annehmen und bewältigen. Eine zentrale Herausforderung für Fachkräfte der Frühen Hilfen ist es, Einschränkungen elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen im Kontext einer psychischen und/oder Suchterkrankung bei Eltern zu erkennen und professionell zu begegnen. Dazu werden vielfältige Kompetenzen in den Bereichen Fachwissen und Methodenkompetenz benötigt.

Es besteht somit ein unvorhersehbarer Änderungsbedarf nach § 132 Abs. 2 S 1. Nr. 3 GWB, da die inhaltliche Änderung der Lernplattform auch aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar gewesen ist und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.

Die Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag des ursprünglichen Vergabeverfahrens sehen als Auftragsgegenstand die Pflege sowie die konzeptionelle und technische Weiterentwicklung der Internetseite www.fruehehilfen.de vor. Die geplante inhaltliche Erweiterung der Lernplattform ist nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten gewesen, so dass sie als Zusatz den Leistungsbereich des bestehenden EVB-IT Erstellungsvertrags ergänzen. Es handelt sich somit um eine zusätzliche Dienstleistung im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die dafür zusätzlichen technischen Dienstleistungen sind somit erforderlich und waren so und in dieser zeitlichen Abfolge nicht vorhersehbar. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist ein Wechsel des derzeitigen Auftragnehmers nicht möglich. Die Lernplattform ist integrierter Bestandteil der Webseite fruehehilfen.de und wird über das gleiche CM - System (TYPO3) betrieben. Infolgedessen müssen alle vorzunehmenden Änderungen in ihren technischen Auswirkungen auch für die Webseite berücksichtigt/erfasst werden. Die BZgA müsste damit einem weiteren Auftragnehmer für das gleiche Format Zugriff im Backend gewähren und zwei Unternehmen würden parallel an der technischen Weiterentwicklung der Internetseite www.fruehehilfen.de arbeiten. Dies ist jedoch nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar sind.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

siehe Ziffer VII.2.1)

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 301 820.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 398 120.00 EUR

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