Illerpark Brunnenbau Entnahmebrunnen Referenznummer der Bekanntmachung: SWU_Illerpark_Brunnenbau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Illerpark Brunnenbau Entnahmebrunnen
Errichtung eines Entnahmebrunnens für die Energieversorgung des Wohngebietes Wohnen am Illerpark
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die SWU Energie plant die Einrichtung einer zentralen Fernwärmeversorgung für ein neues Wohnquartier mit insgesamt 610 Wohneinheiten. Die Erzeugung der Fern-wärme soll durch die Errichtung einer zentralen Wärmetransformationsstation zur Entnahme der Energie aus dem Grundwasser zur Bereitstellung der Fernwärme und der Rückführung des gekühlten Wassers in den Illerkanal erfolgen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung des Entnahmebrunnens und die Durchführung von Pumpversuchen zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Brunnens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Zertifikat DVGW W 120 mit Angebotsabgabe
Vorlage Zertifikat DVGW W 120
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme sowie nach Fertigstellung und gegen Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3% der Bruttoabrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.