Lieferung von Brennstoffzellenbussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Brennstoffzellenbussen
Die Lieferung von Solo- und Gelenk-Niederflur-Wasserstoff-Brennstoffzellenbussen für die Ruhrbahn GmbH im Jahr 2024
Betriebshof der Ruhrbahn GmbH
Die Ruhrbahn GmbH sichert im Auftrag der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr die Mobilität der Bürger und verbindet die einzelnen Stadtteile mit Bus, U-Bahn und Straßenbahn. Sie ist Mitglied im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Ausgeschrieben wird hier die Herstellung und Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen in Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie.
Es handelt sich hierbei um Solo- und Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse, die im Jahr 2024 ausgeliefert werden sollen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
9 Stück Solo-Niederflur-Linienomnibusse und 10 Stück Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse zur Auslieferung bis zum Ende des dritten Quartals 2024.
Es erfolgt keine losweise Vergabe. Der gesamte Ausschreibungsgegenstand (Solo- und Gelenkfahrzeuge) wird an einen Bieter vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A-4) Bietergemeinschaft – Wird die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, sind hier alle Beteiligten aufzuführen. Die beteiligten Unternehmen bestätigen Ihre Teilnahme an der Bietergemeinschaft durch ihre Unterschrift. Dieses Formular soll auch eingereicht werden, wenn keine Bietergemeinschaft gebildet wird.
A-7) Ausschließungsgründe – Der Bieter bestätigt hier, dass gegen ihn keine Ausschließungsgründe nach §123 Abs.1 und Abs. 4 und §124 GWB Abs. 1 vorliegen.
A-8) Antiterrorerklärung – Der Bieter erklärt hier, dass er nicht auf der Anti-Terror-Liste geführt wird.
A-9) BVB TVvG NRW - Der Bieter bestätigt die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen gemäß den besonderen Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW bei der Durchführung von Arbeiten im Geltungsbereich.
A-12) Eignungsleihe - Der Bieter gibt hier an, ob zur Erfüllung der Eignung weitere Unternehmen als Eignungsverleiher herangezogen werden. Das Formular soll auch eingereicht werden, wenn durch den Bieter keine Eignungsleihe betrieben wird A-15) Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe - Im Falle der Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (siehe A12) muss dieses Formular durch den Bieter eingereicht werden.
A-18) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 der EU - Russische Unternehmen. Der Bieter erklärt, dass keine der im Formblatt aufgeführten Beziehungen zu russischen Unternehmen zutreffen oder angestrebt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
A-5) Eigenerklärung Umsatz - Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen in jedem der drei letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahre in der Sparte der Fahrzeuge (KOM) mit elektrischem Antriebsstrang (mit oder ohne Brennstoffzelle) einen Umsatz in Höhe von mindestens 30 Mio. Euro erreicht hat.
A-10) Eigenerklärung Haftpflicht – Der Bieter erklärt hier, dass eine gültige Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare, marktübliche Versicherung vorliegt, oder spätestens im Auftragsfall vorgelegt wird, die Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Mio. EUR pro Versicherungsjahr abdeckt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
A-6) Eigenerklärung Auslieferung - Der Bieter benennt hier die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahren produzierten, ausgelieferten und in Betrieb genommenen Elektro-Standard-Linienbusse (Batterie- und/oder Brennstoffzellenbusse) mit einer Gesamtlänge von mindestens 10 Metern, wobei die Anzahl im letzten Geschäftsjahr 35 Stück nicht unterschreiten darf.
A-11) Eigenerklärung_ISO9001 - Der Bieter erklärt hier, dass er eine gültige Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 (oder vergleichbar) für die Fertigung von Linienomnibussen besitzt.
A-13) Eigenerklärung Umweltmanagementsystem - Hier erklärt der Bieter, dass er ein zertifiziertes/registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS (oder vergleichbar) einsetzt. Darüber hinaus erklärt der Bieter, welches Umweltmanagementsystem eingesetzt wird.
A-14) Eigenerklärung Servicepunkte - Hier gibt der Bieter an, wo sich der im Auftragsfall für die Ruhrbahn zuständige Servicedienst für das gelieferte Produkt befindet.
A-16) Eigenerklärung Kapazität Produktion - Hier wird durch den Bieter bestätigt, dass im Auftragsfall die notwendige Produktionskapazität für die Herstellung von 9 Solo-Brennstoffzellenbussen und 10 Gelenk-Brennstoffzellenbussen mit einer Auslieferung und Inbetriebnahme bis zum Ende des dritten Quartals 2024 vorliegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
siehe Erläuterungen zum Teilnahmewettbewerb und Aufforderung zur Angebotsabgabe (folgt in der Phase der indikativen und letztverbindlichen Angebote)
siehe Anlage 2 Kaufmännische Bedingungen Punkt 13 und 14 - Vertragsstrafe (in der Phase der indikativen und letztverbindlichen Angebote)
siehe Anlage 2 Kaufmännische Bedingungen Punkt 11 - Zahlung (in der Phase der indikativen und letztverbindlichen Angebote)
Eigenständige Gesellschaft mit gesamtschuldnerisch haftenden Mitgliedern und einem bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit einer Unterschrift in Textform nach §126b BGB (Name des Bieters/Bewerbers, Name des Erstellers, Ort, Datum) zu versehen und ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ELViS einzureichen und hochzuladen.
Eine Einreichung der Angebote in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden. Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen.
Eine inhaltliche Änderung der Teilnahme-/Ausschreibungsunterlagen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Rückfragen sind durch den Bieter bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen zu stellen.
Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die gesamte Kommunikation zum Verfahren erfolgt über die Bieterkommunikation des Portals subreport ELViS.
Die in Ziffer I.1.) genannte Koordinatorin wird etwaige, weitere Informationen über die Bieterkommunikation Subreport ELViS anonymisiert an alle Bewerber versenden. Auch wenn der anonyme Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen möglich ist, wird die Registrierung als Bieter über das Portal subreport ELViS empfohlen, da nur so an der Bieterkommunikation teilgenommen werden kann.
Nicht bei subreport ELViS registrierte Bieter müssen sich selbstständig über den aktuellen Stand der Ausschreibung und evtl. Aktualisierungen informieren.
Das Angebot muss aus Gründen der Revisionssicherheit über die in subreport ELViS dafür vorgesehene Funktion eingereicht werden.
Eine Einreichung von Angebotsunterlagen über die Bieterkommunikation oder per E-Mail außerhalb des Portals subreport ELViS ist nicht zulässig.
Eine Erstattung von Kosten/ Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Ruhrbahn GmbH erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
GWB § 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.