Managed IT Endgeräte, Smartphones, User Helpdesk Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-021-EU - Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed IT Endgeräte, Smartphones, User Helpdesk
Rahmenvertrag für die Bereitstellung von IT-Endgeräten im Leasing, Übernahme defi-nierter IMACRD-Prozesse für die ca. 2800 IT-Arbeitsplatzendgeräte und des User Help Desk der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Los 1: Übernahme, Bereitstellung im Leasing, Modernisierung und IMACRD-Prozessunterstützung für die IT-Endgeräte. ca. 1700 mobile Endgeräte, ca. 1100 PC"s und ca. 3500 Monitore im Bürokommunikationsnetzwerk der Stadtwerke.
Los 2: Bereitstellung im Leasing, rollierende Modernisierung und Lifecyclemanage-ment für die vorhandenen ca. 1250 Smartphones der Stadtwerke.
Los 3: Übernahme der User Help Desk Funktionen für alle IT-Anwender der Stadtwer-ke Düsseldorf.
Übernahme, Bereitstellung im Leasing, Modernisierung und IMACRD-Prozessunterstützung
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Ca. 2.400 IT-Endgeräte müssen mit dem kompletten Lifecycle-Management der End-geräte Hardware (IMACRD) inkl. der Bereitstellung neuer Hardware während der Ver-tragslaufzeit an diversen Unternehmensstandorten in Düsseldorf bedient werden. Mehr als die Hälfte der Equipments muss in den ersten Monaten der Vertragslaufzeit durch neue Hardware, mehrheitlich Mobile Endgeräte, ausgetauscht werden,
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen werden mit den Aus-schreibungsunterlagen bekannt gegeben
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Auftrag um jeweils 2x12 Monate zu verlängern.
Lieferung Smartphones und Tablets
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Ca. 1200 Smartphones müssen mit dem kompletten Lifecycle-Management der End-geräte Hardware (IMAC/RD) inkl. der Bereitstellung neuer Hardware während der Ver-tragslaufzeit an diversen Unternehmensstandorten in Düsseldorf bedient werden. Ca. 500 Equipments müssen in den ersten Monaten der Vertragslaufzeit durch neue Hardware, mehrheitlich Smartphones, ausgetauscht werden.
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen werden mit den Aus-schreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Auftrag um jeweils 2x12 Monate zu verlängern.
IKT-Serviceline (User-Help-Desk)
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Für ca. 3500 IT-Anwender muss der vollständige Servicebetrieb eines User-Help-Desk der Konzern-IT im First Level Support erbracht und geleistet werden. Als "Single Point of Contact" werden hier jährlich ca. 16.000 Anrufe und ca. 4500 Emails von An-wendern eingehen und sind zu beauskunften/bearbeiten bzw. einer möglichst schnel-len Lösung/Störungsbeseitigung zuzuführen.
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen werden mit den Aus-schreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Auftrag um jeweils 2x12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung.
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größen-ordnung abwickeln kann
8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjah-ren (2019, 2020, 2021)
9) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 und des § 124 GWB vorliegen
13) Abgabe Vertraulichkeitserklärung gemäß ISMS
14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
15) ISO/ IEC 27001 Zertifizierung oder ein vergleichbares Schutzniveau ist vorhanden
16) Projektreferenzen für Managed Services IT Endgeräte
Der Bieter hat 3 in Inhalt und Umfang vergleichbare Projektreferenzen für die zu erbringenden Managed Services über ausgeführte Aufträge in Form erbrachter Leistungen vorzulegen. Die Zeiträume für diese Projektreferenzen sind aus den Jahren 2019 bis heute.
Jede Projektreferenz muss dabei mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Kunde (optional neutrale Beschreibung des Kunden)
- kundenseitiger Ansprechpartner (sofern möglich)
- Branche
- Angabe der gesamten Projektlaufzeit
- Angabe des gesamten Auftragswertes der im Projekt seit 2019 erbrachten Leistungen
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Es muss klar ersichtlich sein, dass die in den Projektreferenzen dargestellten Leistungen durch
"Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZR2KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
"Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
"