ECCAIRS.2 – Entwicklung und Betrieb erweitert Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2022.HVP.10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency
Abschnitt II: Gegenstand
ECCAIRS.2 – Entwicklung und Betrieb erweitert
Der Gegenstand des Rahmenvertrags ist die erweiterte Entwicklung und der Betrieb der Meldeplattform ECCAIRS.2 für Ereignisse.
Innerhalb der EU.
Die meisten Funktionen des ursprünglichen Nachholbedarfs müssen noch weiterentwickelt werden. Der Auftragnehmer muss sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsdienstleistungen erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Als EU-Einrichtung fällt die Agentur nicht unter die Richtlinie 2014/24/EU, sondern unter die Haushaltsordnung (EU/Euratom) 2018/1046.
Die folgenden Umstände rechtfertigen die Anwendung eines Verhandlungsverfahrens gemäß Anhang I Nummer 11.1. (c) der Haushaltsordnung:
(i) „soweit dies unbedingt erforderlich ist“: Eine unterbrechungsfreie Fortsetzung der ECCAIRS.2 IT-Dienste muss sichergestellt werden, um die Risiken für die allgemeine Flugsicherheit, die Einhaltung der Vorschriften, den Ruf, der auf dem Spiel steht, die Sicherheitsberichterstattung und andere zu bewältigen. Eine Vertragslücke würde insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Agentur sowie der nationalen Luftfahrtbehörden und anderer gefährden;
(ii) „aus Gründen äußerster Dringlichkeit“: Die Weiterentwicklung der zusätzlichen Funktionen von ECCAIRS.2 wird es den Beteiligten ermöglichen, auf ECCAIRS.2 zu migrieren und das immer größer werdende Risiko zu mindern. Ohne eine solide Lösung von ECCAIRS.2 wäre das gesamte System der Flugsicherheitsberichterstattung gefährdet, sobald die Lösung ECCAIRS.1 nicht mehr funktioniert;
(iii) '“durch unvorhersehbare Ereignisse herbeigeführt“: Der erwartete Zeitplan für die von den Interessengruppen, sowohl von den Behörden als auch von der Industrie, geforderten unverzichtbaren zusätzlichen Funktionen und die Gewährung zusätzlicher Mittel ist erst kürzlich eingetreten;
(iv) „Unmöglichkeit, Fristen einzuhalten“: Die Entwicklung zusätzlicher Funktionen, wie sie von den Interessengruppen, sowohl von den Behörden als auch von der Industrie, gefordert werden, kann nicht rechtzeitig erfolgen, wenn das Programm ECCAIRS.2 bis Ende 2022 warten muss, wenn möglicherweise eine neue Ausschreibung/ein neues offenes Verfahren durchgeführt wird;
(v) „nicht dem öffentlichen Auftraggeber zuzurechnen“: Der Antrag auf Weiterentwicklung des Systems ECCAIRS 2 wird nicht vom Auftraggeber, sondern von den Beteiligten, d. h. sowohl den Behörden als auch der Industrie, gestellt. Die Beteiligten haben die zusätzlichen Entwicklungen als unverzichtbar eingestuft, um zu ECCAIRS 2 zu migrieren und effizient und konform mit den EU-Vorschriften zur Meldung von Ereignissen zu bleiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ECCAIRS.2 – Entwicklung und Betrieb erweitert
Ort: Bilbao
NUTS-Code: ES213 Bizkaia
Land: Spanien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +352 4303-1
Fax: +3[gelöscht]
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Vergabeentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Prüfstelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.