Berufskolleg Dorsten Sanierung Geb. 9 - Blitzschutz- u. Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-202/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dorsten Sanierung Geb. 9 - Blitzschutz- u. Erdungsanlage
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beschränken sich auf die Erneuerung der bestehenden äußeren Blitzschutz- und Erdungsanlage.
Das gesamte Gebäude verfügt über eine bestehende Blitzschutz- und
Erdungsanlage.
Das Gebäude 9 besteht aus einem Flachdach mit Attikadach. Die ganze
Außenhülle wird energetisch saniert und erhält eine Metallvorhangfassade. Die Ableitungen sollen nicht sichtbar hinter
der der Vorhangfassade auf der Roh-Fassade verlegt werden. Die
Trennstellen werden auf dem Dach angeordnet.
Berufskolleg Dorsten - Gebäude 9 / Hochhaus Halterner Straße 15 46284 Dorsten Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul - Spiegel Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Container und Baufahrzeuge steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung. Die Nutzung von Flächen durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzusprechen.
Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollten. Lärmende Arbeiten sollten auf den von den anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten. Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beschränken sich auf die Erneuerung der bestehenden äußeren Blitzschutz- und Erdungsanlage.
Das gesamte Gebäude verfügt über eine bestehende Blitzschutz- und
Erdungsanlage.
Das Gebäude 9 besteht aus einem Flachdach mit Attikadach. Die ganze
Außenhülle wird energetisch saniert und erhält eine Metallvorhangfassade. Die Ableitungen sollen nicht sichtbar hinter
der der Vorhangfassade auf der Roh-Fassade verlegt werden. Die
Trennstellen werden auf dem Dach angeordnet.
Aufgrund des Alters der Anlage ist davon auszugehen, dass die Anlage stark korrodiert ist und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Es ist davon auszugehen, dass der Ringerder im Rahmen der Freischachtung des Gebäudes vollständig zu erneuern ist. Die vorhandene Blitzschutzanlage wird im Rahmen der Dachsanierung entsorgt und anschließend erneuert. Alle Demontagearbeiten sind vor Ausführung von der Bauleitung freizugeben. Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 in Klasse 3 gemäß den Empfehlungen des VdS. Die Führung der Ableitungen erfolgt auf dem
Mauerwerk hinter der Vorhangfassade.
Zusätzlich muss während der Umbauphase die vorhandene Funkantenne der Feuerwehr weiter in Betrieb bleiben. Das heißt der
Funkmast muss provisorisch an die vorhandene Blitzschutzanlage weiter verbunden bleiben. Dieses soll über eine Ableitung erfolgen. Demnach kann die vorhandene Blitzschutzanlage erst komplett
demontieret werden wenn die neuen Ableitungen und der neue Ringerder verlegt wurden und angeschlossen sind.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Eigenerklärung zur Eignung).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
Auf Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
2 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Eröffnungstermine mehr durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Öffnungstermine mehr durchgeführt. Zudem wird die Möglichkeit der Angebotsabgabe bis auf Weiteres auf rein elektronisch umgestellt. Angebote können daher nur noch elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe.NRW / Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eingereicht werden.
Um eine Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen möglichst auszuschließen, sind die beigefügten Hinweise zum "Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen" bei der Auftragsausführung zu beachten und kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DBFR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.