Berufskolleg Dorsten - Sanierung Gebäude 9 / Hochhaus - Baustrom- und Baustellenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-204/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dorsten - Sanierung Gebäude 9 / Hochhaus - Baustrom- und Baustellenbeleuchtung
Die Baustromversorgung einschl. der Beleuchtung erfolgt über
die bestehende Zuleitung aus der NSHV Geb.08 zur späteren
GHV Geb.09. Über den Bauhauptverteiler im KG Geb. 09
werden die Bauunterverteiler der einzelnen Etagen von Geb.09
KG - 6. OG, die UV für Heizung, Funkantennen, Außenbeleuchtung etc. sowie dem Kranverteiler und dem Verteiler des Außenbereiches gespeist.
Die Baustromanlage ist für eine Gesamtzeit von 24 Monaten zu
liefern und zu betreiben. Dies bedeutet auch ein Austauschen
und Umhängen der Leuchtkörper.
Berufskolleg Dorsten - Gebäude 9 Haltener Straße 15 46284 Dorsten
Die Baustromversorgung einschl. der Beleuchtung erfolgt über
die bestehende Zuleitung aus der NSHV Geb.08 zur späteren
GHV Geb.09. Über den Bauhauptverteiler im KG Geb. 09
werden die Bauunterverteiler der einzelnen Etagen von Geb.09
KG - 6. OG, die UV für Heizung, Funkantennen, Außenbeleuchtung etc. sowie dem Kranverteiler und dem Verteiler des Außenbereiches gespeist.
Die Baustromanlage ist für eine Gesamtzeit von 24 Monaten zu
liefern und zu betreiben. Dies bedeutet auch ein Austauschen
und Umhängen der Leuchtkörper.
Der Aufwand für notwendige Abstimmungsgespräche sind in die
EP einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
Bohrungen durch Decken und Wände für die Versorgung der
Betriebsmittel wie Leuchten, Schalter, etc. einschl. Schuttbeseitigung sind in die Einheitspreise der Baustromversorgung einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
Die benötigten Kernbohrungen und der Kabelverlauf für die
Baustromversorgung ist mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Bei der Verlegung von Kabel und Leitungen ist darauf zu achten,
dass diese nicht durch offene Türen und Fenster geführt
werden. Auch sind die Kabel provisorisch gegen äußere
Beschädigungen zu schützen. Dies ist in den EP einzurechnen.
Sämtliche für vorgenannte Leistungen erforderliche Arbeiten
und Umschlussarbeiten sind in die Einheitspreise der folgenden
Positionen einzukalkulieren.
Die regelmäßigen Prüfungen, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten müssen für die Dauer von 24 Monate
kalkuliert werden, siehe Position 01.06.1 A.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
- Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind folgende Unterlagen/Angaben:
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischem Leitungspersonal.
-
2 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre müssen mindestens vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
Nur Vertreter des Auftraggebers:
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen
Eröffnungstermine mehr durchgeführt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Um eine Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen möglichst auszuschließen, sind die beigefügten Hinweise zum "Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen" bei der Auftragsausführung zu beachten und kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DBFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.