GU-Leistungen SSQ BA 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 1506716 ON 9.10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheimer-wohnen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.monheimer-wohnen.de/monheimer-wohnen/nachrichten/nachrichten/sophie-scholl-quartier-3769
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistungen SSQ BA 3
Die im Jahre 2016 gegründete Monheimer Wohnen GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadt Monheim am Rhein. Sie beabsichtigt, im neue entstehenden Sophie-Scholl-Quartier insgesamt 201 Wohnungen mit einer integrierten Kindertagesstätte in drei Bauabschnitten zu errichten.
Sophie-Scholl-Quartier 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand des Verfahrens ist der Rückbau einer Kindertagesstätte sowie die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes mit 39 Wohneinheiten inkl. eines integrierten Drogeriemarktes im EG. Die Genehmigungsplanung wird zum Zeitpunkt der Vergabe vorliegen. Die Ausführungsplanung und die weiteren Planungsleistungen sind Gegenstand der Ausschreibung.
Wertung anhand der Referenzen des Bewerbers einschließlich Projektleitung/stv. Projektleitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre durch Eigenerklärung
- Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen durch Eigenerklärung
- Nachweis der Anzahl der Mitarbeiter im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre
- Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum der letzten sechs Jahre
- Drei Referenzen für schlüsselfertige Bauleistungen mit einer Bausumme von über 10 Mio. Euro brutto in den KG 300 + 400
- Mindestens eine Referenz der schlüsselfertigen Errichtung einer großen Wohnanlage (mindestens 40 Wohneinheiten)
Nachweis einer Haftplichtversicherung mit Deckungssummen je 3 Mio Eur für Personenschäden und sonstige Schäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabe-marktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.
Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQD4RG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Auftraggeberin, bei dem Bieter nachzufragen, ob eine Mitteilung möglicherweise als Rüge gemeint sein könnte. Rügen sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz oder - sollte dieser ausnahmsweise nicht verfügbar sein - über [gelöscht] einzureichen.
Ein Antrag auf Nachrüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.