Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G55 Arbeitstisch + Schrankanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 423-G55
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G55 Arbeitstisch + Schrankanlagen
Arbeitstisch + Schrankanlagen
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Der Interdisziplinäre Neubau Zentralklinikum ist ein Neubau der sich im westlichen Bereich an das Zentralklinikum der Universitätsklinik Münster anschließt.
In dem Gebäude befinden sich Intensivstationen, eine Entbindungsstation Normalpflege sowie Ambulanzen.
176 Hochschränke, 89 Unterschränke und 12 Wandhängeschränke aus Stahlblech
Aufgeteilt wie folgt:
146 Stück Hochschrank, ISO
2 Stück Hochschrank, EURO
1 Stück Hochschrank als Wärmeschrank
15 Stück Hochschrank mit Kühl-/ Gefrierschrank
12 Stück Hochschrankmit BTM-Tresor
72 Stück Unterschrank, ISO
7 Stück Unterschrank mit Handwaschbecken
5 Stück Unterschrank mit Wärmefächern
5 Stück Unterschrank mit Kühlschrank
12 Stück Wandhängeschrank, ISO
8 Hochschränke und 21 Unterschränke aus Edelstahl
Aufgeteilt wie folgt:
1 Stück Hochschrank, ISO
2 Stück Hochschrank, EURO
1 Stück Hochschrank mit Kühl-/ Gefrierschrank
1 Stück Hochschrankmit BTM-Tresor
3 Stück Hochschrank mit Schwerlastauszug für 6 STE-Container
1 Stück Unterschrank, ISO
10 Stück Unterschrank, EURO
5 Stück Unterschrank mit Handwaschbecken
3 Stück Unterschrank mit Reinigungsbecken
2 Stück Unterschrank mit Abfallfach
Alle Schrankanlagen sind mit Wandanschlussblenden und Deckenblenden zu versehen. In der Ausschreibung sind ebenfalls die Arbeitstischplatten und Wandspritzschutz in Mineralwerkstoff oder Edelstahl in lfdm. je Position gefordert.
Weitere Massen der Ausschreibung sind:
20 Stück wandmontierte Faltwände für Patientenzimmer
21 Stück wandmontierte PC-Halterungen für U/B-Räume
4 Stück Sprossenwand für den Kreißsaal
3 Stück Halteseil für den Kreißsaal
13 Stück Wandhakenleisten mit Körben und Zubehör für die Schleusen
Ca. 23 lfdm CNS-Wandregal
Ca. 125 lfdm Gerätenormschienen unterteilt in 90 cm bis 210 cm Stücke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Metallwarenfabrik Walter H. Becker GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Triftern
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYPC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.