Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg - DIN 18385 -Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-pl-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg - DIN 18385 -Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau einer kombinierten Feuer- und Rettungswache
auf einem Baugrundstück an der Kreuzung Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg.
Die Feuer- und Rettungswache wird mit einer Aufzugsanlage mit 2 Stationen (EG und 1.OG)
ausgestattet.
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Traar Moerser Landstraße/Buscher Holzweg Krefeld
Konkret sind folgende Arbeiten auszuführen:
Aufzugsanlage
- Installation Seil betriebener Personenaufzug 630 kg
- Aufzugsschachtentrauchung
- Notruf über GSM
- Begleitung der Sachverständigenabnahmen
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV-20E26101;Freiwillige Feuerwache, Traar- Aufzugsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Hinweis: Urkalkulation:
Abweichend von Ziffer 3.9 der "Teilnahmebedingungen der Stadt Krefeld für die Vergabe von Bauleistungen" ist die
Urkalkulation unaufgefordert mit Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4RC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de