211-2019 Estricharbeiten, Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str. 1, 51381 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 211-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2144060
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
211-2019 Estricharbeiten, Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str. 1, 51381 Leverkusen
Werner-Heisenberg-Gymnasium Werner-Heisenberg-Str. 1 51381 Leverkusen
Sanierung der Bodenflächen und Erneuerung des Oberbodens im Zuge der Brandschutzsanierung in allen Fluren und Klassenräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Estricharbeiten im Rahmen einer Brandschutzsanierung
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 6. Januar 2020 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YVWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Werner-Heisenberg-Gymnasium Werner-Heisenberg-Str. 1 51381 Leverkusen
Sanierung der Bodenflächen und Erneuerung des Oberbodens im Zuge der Brandschutzsanierung in allen Fluren und Klassenräumen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Massenmehrung des Stundenaufwandes durch Erschwernis des Estrichausbaues wegen Folienhaftung und Styroporanhaftung an dem Estrichbeton und dadurch höhere Kosten we-gen Baustellenmischabfall. Dieses war im Vorfeld nicht ersichtlich. In Bauteil 7 musste der Estrich ebenfalls als Baumischabfall entsorgt werden, welcher vorher nicht erfasst werden konnte.
Erschwernis des Estrichausbaues wegen Folienhaftung und Styroporanhaftung an dem Estrichbeton und dadurch höhere Kosten wegen Baustellenmischabfall. Dieses war im Vorfeld nicht ersichtlich.