iPhones und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: MDWL-2022-E03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.md-wl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
iPhones und Zubehör
Lieferung von Mobiltelefonen des Herstellers Apple Inc. mit Zubehör und Vorbereitung der Geräte.
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe Roddestraße 12 48153 Münster
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe schreibt zur einmaligen, einheitlichen Ausstattung seiner Pflegefachkräfte einen Kaufvertrag über Mobiltelefone des Herstellers Apple Inc. aus. Neben Mobiltelefonen sollen entsprechendes Zubehör und Dienstleistungen zur Gerätevorbereitung beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Zuverlässigkeit prüft der Auftraggeber, ob der Bieter für die Auftragsvergabe grundsätzlich in Betracht kommt. Dies ist in der Regel gegeben, wenn er frühere Aufträge ordnungsgemäß erfüllt hat und seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Ergeben sich im Laufe des Verfahrens Änderungen an der erklärten Eignung, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich unaufgefordert anzuzeigen. Werden geforderte Eignungsnachweise des Bieters in der Zeit bis zum Zuschlag ungültig, so sind diese unverzüglich und unaufgefordert durch gültige Nachweise zu ersetzen.
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV) die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind diese Dokumente von jedem Mitglied vorzulegen. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind die nachfolgenden Angaben zu machen:
- Als Unternehmen am Markt präsent seit welchem Jahr?
- Umsatz (gesamt) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019)
- Umsatz mit Liefer- und Dienstleistungen, die dem Ausschreibungsgegenstand entsprechen, in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019)
- Anzahl der Mitarbeitenden in Deutschland in FTE in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019)
- Apple Device Enrollment Reseller (DEP ID) seit welchem Jahr
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form (Teil A - Anlage 5 - Projektreferenzen) darzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn Sie hinsichtlich:
- - Inhalt
- - Laufzeit, Umfang/Stückzahl
- - Komplexität
vergleichbar mit der vorliegenden Ausschreibung sind.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.
Noch nicht realisierte Projektergebnisse dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Der Bieter muss über den Status als autorisierter Apple Reseller und eine eigene DEP-Händler ID verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote geschieht unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEFDFS0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Vergabenachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wurde (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).