Hardware Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2022002HWRV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware Rahmenvereinbarung
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.600 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro.
Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum
Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung
(VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für
die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von
Rahmenverträgen mit je fünf Bietern pro Los.
Arbeitsplatz-Hardware
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg, BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Mit Los 1 "Arbeitsplatz-Hardware" möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
- Fat-Clients;
- Thin-Clients;
- Notebooks;
- Tablets;
- Monitore;
- Tastaturen/Mäuse/Peripheriegeräte.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten
Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Server-Hardware
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg, BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Mit Los 2 "Server-Hardware" möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
- Server (X86-Server, UNIX-Server);
- Diverse Geräteklassen (RACK, HMC, Messaging Gateway, Netezza);
- Server Zubehör;
- Diverse Server-Komponente.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten
Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Netzwerkkomponenten-Hardware
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg, BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Mit Los 3 "Netzwerkkomponenten-Hardware" möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
- Switche;
- Firewalls;
- Loadbalancer;
- Netzwerk Zubehör.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten
Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Storagekomponenten-Hardware
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg, BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Mit Los 3 "Storagekomponenten-Hardware" möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
- Storagekomponenten (Blockspeicher, Dateispeicher, Objektspeicher/Gateways);
- Storage Zubehör.
Die Bieter müssen für den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten
Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen
enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält
sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern und vor
Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von
Nachunternehmern, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied
der Bietergemeinschaft in seinem Angebot beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer
bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht
eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes
nicht älter sein als 12 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen
Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss
mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
- Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und -strukturen,
sofern vorhanden etc.)
- Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3
Jahren /2019, 2020, 2021) ersichtlich ist
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere Werbematerialien
werden nicht berücksichtigt.
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagenenthalten
ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende
Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist
nachzufordern.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen
Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1.000.000 EUR pro Jahr und
Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von
Vermögensschäden, oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine
Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften
genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) sowie der Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in diesem
Zeitraum. Sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die
Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der
Bietergemeinschaft anzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Deckungssumme in Höhe von mind. 1.000.000 EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als
auch Sachschäden sowie eine angemessene Deckung für Vermögensschäden.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen
enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält
sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekten je Los. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: Bezeichnung
des Referenzobjektes, Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners
mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse), Branche
des Referenzgebers , Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Hardware Rahmenvertrag
vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand), berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages.
2. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
Zu 1. mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekte je Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3.
angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu
erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und
Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote
sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (https://www.dtvp.de) an
die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie
folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 19.07.2022, 12 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 02.08.2022, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht
mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der
Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt
werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den
Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen
wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über
diese Plattform (www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob
Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung einer Hardware-Rahmenvereinbarung für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2022002HWRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information
handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per
E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen
und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen
eingestellt worden sind.
10) Das geschätzte Abrufvolumen pro Los wird geschätzt auf:
Los 1 Arbeitsplatz-Hardware: Schätzwert (4Jahre) 14 Mio. EUR - Höchstwert (4Jahre) 20 Mio. EUR
Los 2 Server-Hardware: Schätzwert (4Jahre) 18 Mio. EUR - Höchstwert (4 Jahre) 24 Mio. EUR
Los 3 Netzwerkkomponenten-Hardware: (4Jahre) 18 Mio. EUR- Höchstwert (4 Jahre) 28 Mio. EUR
Los 4 Storagekomponenten-Hardware: (4 Jahre) 28 Mio.EUR - Höchstwert (4 Jahre) 30 Mio. EUR
Da der Auftraggeber die Produkte auch für seine Kunden beschafft, kann vorliegend der genaue Bedarf nicht angegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die vorstehenden Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.