Lieferung vom elektrischer Energie und Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: 44-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung vom elektrischer Energie und Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,881 Mio. kWh); Titel 2: SLP Abnahmestellen (0,775 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,324 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 01.01.2023; 0:00 Uhr bis zum 31.12.2024 24:00 h ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33% aus Neuanlage aufweisen. Dies ist mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen.
Los 2: Erdgaslieferung (7,053 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 01.01.2023 6:00 Uhr bis zum 01.01.2025 6:00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Stadt Lüdinghausen
Die Ökostromlieferung soll an ca. 13 RLM-Abnahmestelle (0,881 Mio. kWh), ca. 106 SLP-Abnahmestellen (0,775 Mio. kWh) und die Straßenbeleuchtung (0,324 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit wird jeweils um ein Jahr verlängert, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Stadt Lüdinghausen
Die Erdgaslieferung soll an ca. 50 SLP-Abnahmestellen (7,05 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen.
Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit wird jeweils um ein Jahr verlängert, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters;
- Angabe zu Arbeitskräften.
Los 1 und Los 2:
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie davon durch Stromlieferungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz;
- Angabe der Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr insgesamt beschäftigten Arbeitskräfte sowie davon Beschäftigte im kaufmännischen Bereich und im technischen Bereich.
Los 1 und Los 2:
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters;
- Angabe zu Arbeitskräften.
Los 1:
- Angabe zur Anzahl von Stromlieferkunden;
- Angabe zu Stromverkauf;
- Angabe zu Stromerzeugung;
- Angabe zu Fremdbezug;
- Angabe von erteilten Zertifikaten und Gütesiegeln;
- Angaben von Referenzen.
Los 2:
- Angabe der Anzahl der Gaslieferkunden;
- Angabe Erdgasverkauf;
- Angaben zu Erdgaserzeugung;
- Angaben zu Fremdbezug;
- Angabe von dem Unternehmen erteilte Zertifikate Qualitätsmanagement.
Los 1 und Los 2:
- Angabe zu Gesamtumsätzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie davon durch Stromlieferungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz;
- Angabe der Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr insgesamt beschäftigten Arbeitskräfte sowie davon Beschäftigte im kaufmännischen Bereich und im technischen Bereich.
Los 1:
- Angabe der Anzahl der Stromlieferkunden insgesamt sowie davon mit Leistungsmessung und davon ohne Leistungsmessung belieferten Kunden;
- Anzahl der Kunden, an die Ökostrom aus erneuerbaren Energien geliefert wird sowie davon mit Leistungsmessung und davon ohne Leistungsmessung belieferten Kunden;
- Angabe von GWh/Jahr Stromverkauf sowie davon Ökostromverkauf in GWh/Jahr;
- Angabe von GWh/Jahr Stromerzeugung in eigenen Anlagen sowie davon Ökostromerzeugung in GWh/Jahr;
- Angabe von GWh/Jahr Fremdbezug sowie davon Ökostrom in GWh/Jahr;
- Angabe von dem Unternehmen erteilte Zertifikate für Externes oder internes Qualitätsmanagement;
- Angabe von dem Unternehmen für die Lieferung von Ökostrom erteilte Zertifikate und Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer).
- Angaben zu drei Referenzen über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Anforderung: mindestens 3 Referenzen, die ein Liefervolumen von mindestens 25% von 1,98 Mio. kWh aufweisen) unter Angabe des Auftraggebers, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nummer, Anzahl und Art der belieferten Entnahmestellen, Liefervolumen pro Jahr und ggf. der Lieferung zugrundeliegendes Ökostrom-Zertifikat.
Los 2:
- Angabe der Anzahl der Gaslieferkunden insgesamt sowie davon mit Leistungsmessung und davon ohne Leistungsmessung belieferten Kunden;
- Angabe Erdgasverkauf in GWh/Jahr;
- Angaben zu Erdgaserzeugung in eigenen Anlagen in GWh/Jahr;
- Angaben zu Fremdbezug in GWh/Jahr;
- Angabe von dem Unternehmen erteilte Zertifikate Qualitätsmanagement;
- Angaben zu Umweltmanagement und Auditsystem (EMAS);
- Angaben zu drei Referenzen über die Lieferung von Erdgas an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag sind (Anforderung: mindestens 3 Referenzen, die ein Liefervolumen von mindestens 25% von 7,05 Mio. kWh aufweisen) unter Angabe des Auftraggebers, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nummer, Anzahl und Art der belieferten Annahmestellen und Liefervolumen pro Jahr.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 8 GWB genannten Tatbestände
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.